19. Oktober 2020

Beherbergungsverbot straft Unternehmer ab: Ein Kommentar von Johannes Dähnert

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Ein Kommentar unseres Partners Johannes Dähnert zum Beherbergungsverbot und dessen Auswirkungen auf die Tourismusindustrie.

Strategisches und zielführendes Handeln ist in einer globalen Pandemie mehr denn je gefragt. Es war und ist richtig, dass die Politik zu Beginn der Corona-Krise entschlossen und robust gehandelt hat. Am Anfang der Krise gab es dazu einen großen politischen Konsens, den wir ausdrücklich gelobt haben. Das hat sich nun geändert.

Es entsteht zunehmend der Eindruck, als orientierten sich einige politische Entscheidungen nun vermehrt an der öffentlichen Meinung oder der Parteizugehörigkeit. Die Uneinigkeit zwischen den Ländern bei abgestimmten Maßnahmen und eine im Bereich Gesundheitsschutz verfassungsmäßig kompetenzbeschnitte Bundesregierung belegen das aus meiner Sicht eindrucksvoll.

Die Leidtragenden sind unter anderem Unternehmen der Tourismusbranche. Politik und Gesellschaft haben in der Pandemiebekämpfung bislang viel geleistet. Damit diese Erfolge nun nicht gefährdet werden, braucht es gut durchdachte politische Maßnahmen ebenso wie Rückhalt und Disziplin aus der Bevölkerung.

Beherbergungsverbot gefährdet gesellschaftlichen Rückhalt der Politik

Dazu muss wissenschaftliche Expertise weiterhin die Basis des Handelns der Verantwortlichen in der Politik sein. Es ist wünschenswert, dass wir in einem föderalen System leben, in dem die besten Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Immer vorausgesetzt natürlich, es besteht kein Bedürfnis nach einer bundeseinheitlichen Regelung.

Doch ein verlässlicher Regelungsrahmen ist für eine nachhaltig positive wirtschaftliche Entwicklung notwendig. Das Gegenteil davon ist das Stückwerk der Beherbergungsverbote einiger Bundesländer. Es straft Unternehmer ab. Politik und Gesellschaft müssen aktuell alle zur Pandemiebekämpfung notwendigen Maßnahmen umsetzen. Um die wieder steigenden Zahlen in den Griff zu bekommen, braucht es eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung.

Für die generelle Akzeptanz von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und für einen verlässlichen Regelungsrahmen ist die fehlende Abstimmung zwischen Ländern und Bund allerdings verheerend.

Beherbergungsverbot ist nicht verhältnismäßig

Die Medizin hat seit Beginn der Pandemie gelernt und kann das Virus besser einschätzen. Außerdem können Infektionsherde besser eingegrenzt werden. Es ist klar, dass das Infektionsgeschehen maßgeblich durch Feiern von größeren Personengruppen und den Aufenthalt in engen, ungelüfteten Räumen beeinflusst wird.

Eine Hotelübernachtung in getrennten Zimmern, in einer Unterkunft mit strengem und überprüfbarem Hygienekonzept trägt zu Verbreitung des Virus nach allen heutigen Erkenntnissen nicht bei. Ein staatlicher Eingriff in die Freiheit der Freizügigkeit des Einzelnen ist nicht verhältnismäßig. Das hat zuletzt der Verwaltungsgerichtshof in Baden Württemberg, mit Sitz in Mannheim, festgestellt. Jedes staatliche Eingriffshandeln muss diesem Grundsatz genügen.

Bundesverfassungsgericht wird über Beherbergungsverbot entscheiden müssen

Da einige Verwaltungsgerichte anders entschieden haben, wird diese Rechtsfrage vor dem Bundesverfassungsgericht einheitlich für das gesamte Bundesgebiet entschieden werden. Es ist wünschenswert, dass dieses möglichst schnell geschieht und dass die unterlegenen Kläger in Schleswig-Holstein hier Rechtsschutz suchen.

Der eigentliche Eklat ist, dass einige politische Akteure in dieser Frage ihr Augenmaß im Wettlauf um die härtesten Corona-Maßnahmen offenbar verloren haben. Wieder einmal muss die Justiz regulierend eingreifen. Beherbergungsverbote treffen nicht nur reisewillige Urlauber, die das verkraften können. Beherbergungsverbote treffen vielmehr die ohnehin stark angeschlagene Tourismusindustrie und andere Unternehmen.

Beherbergungsverbot muss Teil eines verlässlichen Rahmens zur Pandemiebekämpfung werden

Wirtschaftspolitisch zielführender ist ein verlässlicher Rahmen. Wir brauchen einheitliche Regelegungen, mit denen Hoteliers ihrem Geschäft nachgehen und sich langfristig und verlässlich auf die Pandemiesituation einstellen können.

Das ist viel besser, als im Nachhinein einen Teil der Verluste durch Notkredite und Überbrückungshilfen auszugleichen. Agiert die Politik weitsichtig, wird ihr das auch die Allgemeinheit danken. Denn die zahlt die Zeche der Wirtschaftshilfen letztendlich. Mein Apell: Besondere Zeiten erfordern weitsichtige Maßnahmen.

Sollten Sie juristische Expertise benötigen, kontaktieren Sie uns jederzeit. Wir stehen Ihnen mit einer persönlichen Beratung gerne zur Seite.

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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