7. April 2020

Bund beschließt den KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Um mittelständischen Unternehmen in der Krise zu helfen, hat die Regierung neue Maßnahmen ergriffen: Der Bund beschließt den KfW-Schnellkredit 2020. Diesen Kredit stellen wir Ihnen vor und geben eine Einschätzung.

Die Hilfe wendet sich an kleinere und mittlere Firmen, die in der aktuellen Corona-Krise schnelle Hilfe benötigen. Andere Hilfen, die unter anderen Bedingungen gezahlt würden, bestünden selbstverständlich fort, so Finanzminister Scholz.

KfW Schnellkredit 2020

Es handelt sich um einen Förderkredit für Anschaffung und laufende Kosten. So können Unternehmen die Liquidität in der Krise sichern.

Die staatliche Förderbank KfW übernimmt 100 Prozent des Haftungsrisikos. Das entlastet die jeweiligen Hausbanken und sorgt für eine schnellere Kreditzusage, da keine Risikoprüfung durch die Bank erfolgen muss.

Wer kann den KfW-Schnellkredit beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die zwischen 11 und 249 Mitarbeiter beschäftigen und seit Januar 2019 am Markt sind.

Diese Unternehmen müssen zudem bis zum Stichtag des 31. Dezember 2019 geordnete finanzielle Verhältnisse aufweisen.

Darüber hinaus müssen sie 2019 einen Gewinn erwirtschaftet haben. Alternativ reicht auch der Nachweis eines Gewinnes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

Wie hoch ist der maximale Kreditrahmen des KfW-Schnellkredits?

Unternehmen, die den KfW-Schnellkredit beantragen, erhalten einen Kredit in Höhe von bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Deckelung:

  • Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro

Laufzeit und Zinssatz des KfW-Schnellkredits

Der Bund bietet eine Kreditlaufzeit von zehn Jahren. Der Jahreszinssatz beträgt 3 Prozent.

Die KfW arbeitet nach eigener Aussage mit Hochdruck an der Bereitstellung des entsprechenden Formulars, so dass Sie den Kredit beantragen können. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Unsere Einschätzung

Offenbar hat die Politik erkannt, dass viele Unternehmen durch das Raster der bisherigen KfW Förderrichtlinien fallen. Deswegen ist das neue Förderprogramm absolut sinnvoll und zu begrüßen. Wir gehen davon aus, dass nun viele Unternehmen diese Liquiditätshilfe erhalten, die bislang nicht finanzierungsfähig waren.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Tags

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Alle Infos zum Grundbuch: Register-Serie Teil 6

    In diesem neuen Beitrag aus der Register-Serie möchten wir Ihnen das Grundbuch vorstellen. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte in einem Fragen-Antwort-Prinzip. Lesen Sie hier, was Sie über das Grundbuch wissen müssen.  Was ist das Grundbuch? Das Grundbuch in Deutschland ist [...]

    Jens Bühner

    29. Sep 2023

  • Alle Infos zum LUCID-Verpackungsregister: Register-Serie Teil 4

    Im vierten Teil der Serie über die Register in Deutschland liefern wir Ihnen alle Infos zum Verpackungsregister. In den bisherigen Beiträgen unserer Serie erfahren Sie alles zu Unternehmensregister, Bundesanzeiger und Handelsregister. Hier nun alle Infos zum LUCID-Verpackungsregister. Was ist das [...]

    Lars Rinkewitz

    19. Sep 2023

  • KMU-innovativ: Förderung für den Motor der deutschen Wirtschaft

    Über 2 Millionen der deutschen Unternehmen fallen in die Kategorie KMU. Damit KMU neue Ideen entwickeln und umsetzen können, müssen sie neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auch in Forschung und Entwicklung tätig werden. Eine kontinuierliche Forschungs-und Entwicklungsprojekte-Aktivität stärkt die Innovationsfähigkeit und [...]

    Wilhelm Kollenbroich

    25. Aug 2023