26. März 2020

Bund errichtet Rettungsschirm für Großunternehmen

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung hat die Details zur Errichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) veröffentlicht. Der Bund errichtet einen Rettungsschirm für Großunternehmen. Der Fonds hat einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro. Darüber hinaus werden zusätzliche Kreditermächtigungen über 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung von Unternehmen und weitere 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KFW Sonderprogramme enthalten sein.

Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist der Erhalt von Liquidität für Unternehmen, die vor der Corona-Krise gesund und wettbewerbsfähig waren. Dieser Beschluss dient auch der Finanzierung der KfW-Unternehmerkredite für Großunternehmen. Dazu wird der Bund die erforderlichen Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.

Für welche Unternehmen ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) relevant?

Das Programm richtet sich an Unternehmen, die mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen:

  1. Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  2. mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse
  3. mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Welchen Vorteil hat der WSF?

Das Programm gewährt den Hausbanken auf Wunsch eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent. Das sollte die Kreditvergabe schnell und unbürokratisch ermöglichen.

Bis zu welcher Summe reicht der Kreditrahmen?

Der Kreditrahmen beträgt maximal 1 Milliarde Euro pro Unternehmensgruppe und wird zudem durch drei Parameter geregelt.

  1. 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
  2. das Doppelte der Lohnkosten 2019
  3. den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 12 Monate

Welche unternehmerischen Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähige Maßnahmen sind Investitionen, Warenlager und Betriebsmittel. Ebenso ist der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, zum Beispiel durch eine Firmen-Übernahme oder eine wirtschaftliche Beteiligung förderfähig.

Gibt es Ausnahmen für kleinere Unternehmen?

Kleinere Unternehmen können im Einzelfall in das Programm aufgenommen werden, sofern sie für die kritische Infrastruktur wichtig sind.

Unsere Einschätzung

Wir raten allen Großunternehmen, die von der Krise betroffen sind, zu einer Prüfung, ob und in welcher Höhe sie einen Zugang zu den KfW Mitteln haben. Dabei unterstützt Sie unser Expertenteam gerne.

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Das Strompreispaket der Bundesregierung

    Seit langem stehen die Stromkosten für die deutsche Industrie in der Diskussion. Auch die Zukunft der Stromsteuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 10 StromStG war lange unklar. Diese sollten Ende 2023 auslaufen. Zuletzt hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme [...]

    Tino Wunderlich

    10. Nov 2023

  • Alle Infos zum Grundbuch: Register-Serie Teil 6

    In diesem neuen Beitrag aus der Register-Serie möchten wir Ihnen das Grundbuch vorstellen. Wir beleuchten die wichtigsten Punkte in einem Fragen-Antwort-Prinzip. Lesen Sie hier, was Sie über das Grundbuch wissen müssen.  Was ist das Grundbuch? Das Grundbuch in Deutschland ist [...]

    Jens Bühner

    29. Sep 2023

  • Alle Infos zum LUCID-Verpackungsregister: Register-Serie Teil 4

    Im vierten Teil der Serie über die Register in Deutschland liefern wir Ihnen alle Infos zum Verpackungsregister. In den bisherigen Beiträgen unserer Serie erfahren Sie alles zu Unternehmensregister, Bundesanzeiger und Handelsregister. Hier nun alle Infos zum LUCID-Verpackungsregister. Was ist das [...]

    Lars Rinkewitz

    19. Sep 2023