24. März 2020
Für Freischaffende & die Filmwirtschaft: So sieht die Soforthilfe in der Corona-Krise aus
Ein weitreichendes Maßnahmenpaket soll die Film- und Kinowirtschaft in der Corona-Krise schützen. Die deutsche Film- und Kinowirtschaft, so FFA-Präsident Bernd Neumann, „steht durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie vor einer beispiellosen Bedrohung“. Also beschloss das Präsidium der FFA Anfang März ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um weitreichende Konsequenzen für die Film- und Kinowirtschaft abzufedern.
Die Maßnahmen der Soforthilfe
- Für die betroffenen Kinos werden Darlehensforderungen und offenen Abgabezahlungen ab dem 1. März als Stichtag gestundet. Laufende Mahnverfahren werden bis auf weiteres eingestellt.
- Für abgebrochene Filmproduktionen müssen Fördermittel nicht zurückgezahlt werden, ebenso soll eine Stundung fälliger Tilgungen erfolgen.
- Im Verleih und Videovertrieb wird von der Forderung von Rückzahlungen, u.a. von Fördermitteln abgesehen.
- Zur Umsetzung der Maßnahmen bildet die FFA einen Hilfsfond in Höhe von zunächst 7,5 Millionen Euro, den die Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Landesförderer tragen.
Staatliche Soforthilfe für freischaffende Künstler
Hingegen haben Freischaffende Künstler bei abgesagten Engagements nur dann einen rechtlichen Anspruch auf ihre Gagen, wenn sie bereits Teilleistungen erbracht haben. Für eine staatliche Soforthilfe hat das Bundeskabinett am 23. März ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen, kleine Firmen und Künstler können abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter drei Monate lang Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro erhalten.
Auch die Bundesländer starten Hilfsprogramme. Die Landesregierung NRW hat freischaffenden Künstlern eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro zugesagt. So soll ein weitreichendes Maßnahmenpaket die Film- und Kinowirtschaft in der Corona-Krise schützen. Zur vorläufigen Sicherung ihrer Existenz können sie eine einmalige Unterstützung von bis zu 2.000 Euro bei der für sie zuständigen Bezirksregierung beantragen. Diese müssen sie nicht zurückzahlen. Das Antragsformular finden sie hier.