29. Juni 2020

Soforthilfe NRW: Wer muss gezahlte Soforthilfe zurückzahlen?

Kategorien: Allgemein

Inhaltsverzeichnis

Die Soforthilfe NRW konnten Sie nur noch bis zum 31. Mai 2020 beantragen. Im Nachgang stellt sich die folgende Frage: Wer muss gezahlte Soforthilfe zurückzahlen? Alle Infos im Überblick.

Anträge auf Soforthilfe in NRW können nicht mehr gestellt werden. Letztmalig im Mai 2020 waren Anträge für einen Zeitraum für drei Monate möglich. Das Land Nordrhein-Westfalen arbeitet nun an den Verwendungsnachweisen, die alle Soforthilfeempfängern vorlegen müssen.

Gezahlte Soforthilfe zurückzahlen? So gehen Sie vor

Wer Soforthilfe beantragt und bewilligt bekommen hat, muss seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass jetzt ermitteln. Empfänger der Soforthilfe sind verpflichtet, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher ist als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum.

Das Land informiert Soforthilfeempfänger in Kürze per E-Mail über das Vorgehen. Es wird aktuell folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Warten Sie auf die Mail vom Land. Die Absenderadresse lautet: noreply@soforthilfe-corona.nrw.de
  2. Schauen Sie sich den Vordruck für die Berechnung genau an und ermitteln Sie Ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass.
  3. Überweisen Sie erst danach und gemäß der Angaben zu viel erhaltene Soforthilfegelder zurück.

Bitte Vorsicht walten lassen: Fallen Sie nicht auf Betrüger rein. Beachten Sie die angegebene Absender-E-Mail-Adresse.

Erklärvideo “Liquiditätsengpass berechnen” des Landes NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat ein Video bereit gestellt, dass den Prozess übersichtlich erklärt:

Unsere Einschätzung

Es besteht kein Grund zur Panik, sollten Ihre Schätzungen vom tatsächlichen Bedarf abweichen. Das Land NRW wird das Vorgehen zur Ermittlung mit den zu versendenden E-Mails klar definieren.

Sollten Sie zu viel Soforthilfe bezogen haben, können Sie das im Zuge dieser Überprüfung klären und glatt ziehen. Achten Sie bitte auf die Absender-Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de. Fallen Sie nicht auf Betrüger herein. Wenn Sie Unterstützung brauchen, melden Sie sich bei uns.

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Alles, was Sie zur Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 wissen müssen 

    Künstler:innen und Publizist:innen können sich in Deutschland bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen. Damit das finanzierbar bleibt, zahlen Unternehmen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, eine Künstlersozialabgabe. Wie hoch diese Abgabe ist und wie sie zustandekommt, erfahren Sie hier. Wie [...]

    Lars Rinkewitz

    03. Aug 2023

  • Das Strompreispaket der Bundesregierung

    Seit langem stehen die Stromkosten für die deutsche Industrie in der Diskussion. Auch die Zukunft der Stromsteuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 10 StromStG war lange unklar. Diese sollten Ende 2023 auslaufen. Zuletzt hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme [...]

    Tino Wunderlich

    10. Nov 2023

  • Schlussabrechnungen der Coronahilfen - Wichtige Erkenntnisse und die Suche nach einem prüfenden Dritten

    Die Coronahilfen beschäftigen die deutschen Steuerberatungen noch immer. Sie beschäftigen sich weiterhin mit der Erstellung und Übermittlung der Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen sowie den November- und Dezemberhilfen. In einigen Bundesländern, wie in Nordrhein-Westfalen, ist es noch sehr ruhig um die [...]

    Lars Rinkewitz

    03. Nov 2023