14. April 2020

Konkretisierung der Soforthilfe in NRW: Darauf sollten Sie achten

Kategorien: Allgemein

An dieser Stelle haben wir Sie bereits mit Infos zur Soforthilfe versorgt und mit Ihnen erste Praxiserfahrungen geteilt. Aktuell arbeiten die Landesbehörden an einer Konkretisierung der Soforthilfe. Das sollten Sie wissen.

In unserem täglichen Geschäft arbeiten wir an praxisorientierten Ratschlägen und Lösungen für unsere Mandantschaft. Ebenso beim Thema Soforthilfe. Allerdings ist die Lage hier in Teilen weiterhin nicht eindeutig.

Unklare Details

Viele Detailfragen zur Soforthilfe bleiben unbeantwortet. Wir kommunizieren mit den Industrie- und Handelskammern und den Bezirksregierungen.

Aber auch dort bleiben Details offen. Darum können wir Ihnen als Berater noch keine belastbaren Informationen an die Hand geben.

Wesentliche Frage bleibt unbeantwortet

Beispielhaft dafür sei aufgeführt, dass nicht vollständig geklärt ist, ob Sie vorhandene liquide Mittel beziehungsweise vorhandene Kreditlinien vorrangig verwenden müssen.

Die bisherige Annahme war: Für die Ermittlung des Engpasses kommt es nicht auf vorhandene Liquidität an, sondern ausschließlich auf eine Differenzrechnung zwischen voraussichtlichen Einnahmen und voraussichtlichen Ausgaben in den drei auf die Antragstellung folgenden Monaten. Es erfolgt also nur eine dreimonatige Cash-Flow-Betrachtung.

Wie genau der Umgang der Behörden mit dieser Frage nach der Krise aussehen wird, ist unklar. Klar ist, dass die nach der Krise sowohl die Voraussetzungen zur Gewährung als auch die Verwendung der Soforthilfe überprüft werden.

Unsere Empfehlungen

Sie sollten die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen. Haben Sie Zweifel, sprechen Sie mit uns.

Dokumentieren Sie Ihre Annahmen, warum Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Drucken Sie die FAQ auf den entsprechenden Seiten der NRW-Landesregierung zum Zeitpunkt der Antragstellung aus.

Dokumentieren Sie, dass Sie den Zuschuss für die Zahlung von Krediten, Leasingraten, Mieten verwendet haben.

Damit sind Sie für eine nachträgliche Überprüfung gut gerüstet.

Und noch etwas: Heben Sie alle Unterlagen zehn Jahre lang auf.

Für andere Bundesländer gelten wohlmöglich andere Kriterien als in NRW.

Bitte sprechen Sie uns an.

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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