25. Juni 2020

Schutzschirm für Ärzte und Psychotherapeuten

Kategorien: Allgemein

Bereits Ende März beschloss die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser. Alle Infos zum Schutzschirm für Ärzte und Psychotherapeuten.

Das Ziel war und ist die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung. Am 20. Mai haben wir auf unserem Blog über den Schutzschirm für Physiotherapeuten berichtet.

Während des Lockdowns und danach haben auch niedergelassene Ärzte und psychotherapeutische Praxen deutliche Einbußen erlitten. Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen wurden weniger in Anspruch genommen. Vielen Praxen drohte eine finanzielle Schieflage. Jetzt hat sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein mit den gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland auf einen Schutzschirm verständigt. Aufgespannt wird er über die Praxen in Nordrhein.

Ausgleichszahlungen im Schutzschirm für Ärzte und Psychotherapeuten

Der aufgespannte Schutzschirm für  soll den Protagonisten der ambulanten Versorgung helfen.

Die ökonomischen Folgen im medizinischen Bereich waren offenkundig, die Patientenzahlen waren rückläufig, ebenso die Leistungsmengen. Die Kassenärztliche Vereinigung spricht von Einbußen in Höhe von „rund 25 Prozent bei Fallzahlen und Leistungen“. Nun werden die Folgen abgemildert. Niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten erhalten ab dem ersten Quartal 2020 Ausgleichszahlungen für die erlittenen Honorarverluste. Darüber hinaus bekommen sie einen Ausgleich für die Mehrkosten, die durch Behandlungen von Corona-Infizierten entstanden sind. Die dazu notwendige Anpassung der Honorarvereinbarung ist nun verhandelt.

Das sind die Voraussetzungen für Ausgleichszahlungen

Betroffene Praxen müssen zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Das Honorar einer Praxis muss bezogen auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken sein. Das ist die wesentliche Voraussetzung.
  2. Nicht unerheblich ist auch die zweite Voraussetzung, denn der Rückgang muss durch eine pandemiebedingt geringere Zahl an Behandlungsfällen erklärbar sein.

Gesetzgeber nimmt Ärzte in COVID19- Krankenhausentlastungsgesetz auf

Das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz ist rechtliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. Mit der Ausweitung soll die ambulante Versorgungsstruktur intakt bleiben. Verschiedene Gesundheitsexperten haben darauf hingewiesen, dass viele Praxen existenziell gefährdet seien.

Unsere Einschätzung

Nach vielen Ankündigungen folgen nun endlich Taten. Wir halten die angedachten Maßnahmen für sehr sinnvoll, geeignet und angemessen. Eine Vielzahl der Arztpraxen werden hiervon profitieren können, da nach unserer Einschätzung die Kriterien überwiegend erfüllt sein dürften. Auch wird man bei laufenden Arztpraxen, die sich nicht in einer Nachfolgesituation, einem Umzug oder Ähnlichem befinden, davon ausgehen müssen, dass die verlangten Rückgänge der Fallzahlen pandemiebedingt sind. Ein solcher Nachweis dürfte deswegen in der Regel einfach zu führen sein. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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