25. März 2020

Sozialversicherungsträger stunden Beiträge

Kategorien: Allgemein

Arbeitgeber können Stundungsantrag stellen und später zahlen. Auf diese Weise erhalten Arbeitgeber in Deutschland Unterstützung von den Sozialversicherungsträgern. In finanziellen Ausnahmesituationen müssen Arbeitgeber auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge für März bis Mai nicht abführen, um so liquide zu bleiben. 

Das gab der GKV Spitzenverband via Pressemitteilung und in einem Rundschreiben bekannt. Großere Versicherer wie die AOK Nordwest erklärten bereits öffentlich, Stundungen zu erlauben. Andere werden nachziehen. Die Sozialversicherungsträger stunden Beiträge. Wir stellen die Rahmenbedingungen dar und bewerten diese Maßnahme für Sie.

Sozialversicherungsbeiträge in der Corona-Krise

Im Normalfall wären die Sozialversicherungsbeiträge am kommenden Freitag fällig. Die Einhaltung dieser Frist entzöge der Wirtschaft rund 40 Milliarden Euro. In der aktuellen Krise bedeutet das für einzelne Unternehmen den Abfluss überlebenswichtiger Liquidität.

Zur Erhaltung dieses Kapitals bietet die Einigung der Sozialversicherungsträger an, dass Arbeitgeber, die aus nachvollziehbaren Gründen wegen der Corona-Epidemie kein Geld haben, um die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, ihre Beiträge vorübergehend und bis einschließlich Mai stunden können.

Voraussetzungen für die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Eine glaubhafte Erklärung des Unternehmens, das erheblichen finanziellen Schaden durch die Corona-Krise darstellt, soll ausreichen.

Allerdings sollen Unternehmen vor ihrem Antrag vorrangig andere liquiditätserhaltende Maßnahmen in Anspruch genommen haben. Als solche gelten das Kurzarbeitergeld, Soforthilfen des Bundes und der Länder  oder Kredite, die staatliche Stellen in der Krise bereitstellen.

Werden auf nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge Zinsen fällig?

Ein zentraler Punkt der Hilfsmaßnahme ist, dass für die Stundung der Beiträge keine Zinsen erhoben werden. Unternehmen, die das Angebot in Anspruch nehmen, zahlen die Beiträge einfach in voller Höhe zu einem späteren Zeitpunkt nach. Auch auf Säumniszuschläge und Mahngebühren verzichten die Sozialversicherer.

Können auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige von dieser Regelung profitieren?

Die Hilfestellungen der Versicherer sollen auch für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige gelten. Bei diesen Selbständigen ist jedoch zunächst zu prüfen, ob vor einer Beitragsstundung die Möglichkeit der Ermäßigung der Beiträge wegen des krisenbedingten Gewinneinbruchs in Betracht kommt. So profitieren auch Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren.

Unsere Einschätzung

Die Stundung ist eine weitere hilfreiche und pragmatische Maßnahme zur Liquiditätssicherung, die vielen Unternehmern Luft und Zeit verschafft, insbesondere weil andere Hilfsmaßnahmen liquiditätsmäßig noch nicht greifen. Die Sozialversicherungsträger verlangen keine Sicherheitsleistungen von den Arbeitgebern, was die unbürokratische und schnelle Wirksamkeit dieser Maßnahme unterstreicht.

Wir empfehlen unseren Mandaten und allen Arbeitgebern daher, diese Möglichkeit grundsätzlich in Betracht zu ziehen. Dazu klären wir aktuell die letzten Details der Antragsstellung und helfen Ihnen gerne bei der Analyse und Umsetzung.

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Weiterarbeiten im Rentenalter: Wegfall der Hinzuverdienstgrenze

    Ob aus Geldnot oder dem Wunsch, den Lebensstandard anzuheben: Immer mehr Rentner:innen stocken ihr Einkommen auf. In Arbeitsverträgen ist oftmals vorgesehen, dass das Beschäftigungsverhältnis mit Eintritt in das Regelrentenalter automatisch endet. Trotzdem sind abweichende Vereinbarungen möglich. Alles, was Sie zur [...]

    Louisa Reitemeier

    01. Dez 2023

  • Upgrade UG (haftungsbeschränkt) zur GmbH

    Viele Gründer:innen bevorzugen die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), nachfolgend UG, da sie die Vorteile einer GmbH hat und zugleich liquiditätsschonend ist. Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Für sie gelten daher, vorbehaltlich abweichender Sonderregeln in [...]

    Büsra Karadag

    28. Nov 2023

  • Alles, was Sie zur Künstlersozialabgabe im Jahr 2024 wissen müssen 

    Künstler:innen und Publizist:innen können sich in Deutschland bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen. Damit das finanzierbar bleibt, zahlen Unternehmen, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, eine Künstlersozialabgabe. Wie hoch diese Abgabe ist und wie sie zustandekommt, erfahren Sie hier. Wie [...]

    Lars Rinkewitz

    03. Aug 2023