30. März 2020

Start-ups in der Corona-Krise

Kategorien: Allgemein

Start-Ups sind in der Krise mehrfach betroffen: Wie bei vielen anderen Unternehmen brechen Umsätze weg, Risikokapitalgeber sichern Ihre Liquidität und der Markt wird neu bewertet. Darüber hinaus wirken die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen bei vielen Start-Ups nicht. Wir analysieren für Sie die Situation von Start-Ups in der Corona-Krise.

Gründer, die sich in einer Wachstums- oder Forschungsphase befinden, erzielen noch keine Umsätze und erwirtschaften Verluste. Diese Anlaufverluste werden durch Risikokapitalgeber (Venture Capital) finanziert. Ziehen sich die Kapitalgeber zurück, fehlt notwendige Liquidität – schlimmstenfalls droht das Aus.

Start-Ups in der Corona-Krise: Warum helfen die eingeleiteten staatlichen Maßnahmen selten?

Ein Großteil der eingeleiteten Hilfsmaßnahmen wirkt in vielen Start-Up-Unternehmen nicht. Die von den meisten Bundesländern zur Verfügung gestellten Soforthilfen sind gekoppelt an das Einbrechen von Umsätzen oder die behördliche Schließung von Firmen. Unternehmen, die sich in der Forschungsphase befinden, erzielen meist noch keine Umsätze und erfüllen daher die geforderten Voraussetzungen für Soforthilfen nicht.

Auch die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen oder die Erstattung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen sind für Unternehmen in dieser Phase meistens keine Hilfe in der aktuellen Krise. Aufgrund der typischen Verlustsituation eines Start-Ups in der Wachstumsphase sind noch keine Steuern zu zahlen.

Ähnlich sieht es mit den Hilfen der KfW aus, da die Inanspruchnahme dieser ein dreijähriges Bestehen am Markt erfordert. Lediglich wenn eine Bank das volle Risiko trägt, erhalten Start-Ups ein Darlehen.

Was unternimmt die Politik?

Nach Auskunft des digital-politischen Sprechers der Union-Bundestagsfraktion Tankred Schipanski arbeitet die Regierung an einer Änderung des Gesetzes zum Corona-Schutzschirm.

Startups in der Wachstumsphase sollen nach diesem Entwurf ebenfalls Anträge beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellen können. Diese Möglichkeit soll jedoch nur solchen Unternehmen zur Verfügung stehen, die private Geldgeber in Finanzierungsrunden mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro bewertet haben.

Unsere Einschätzung

Sollte Ihr Unternehmen von Umsatzeinbrüchen aufgrund der Corona-Krise betroffen sein, kommen für Sie bis dato zwei der aktuellen Maßnahmen infrage:

Bei der Prüfung und einer möglichen Antragsstellung ist unser Team Ihnen gerne behilflich.

Unternehmen mit Bewertungen jenseits der 50 Millionen €, sollten die Möglichkeit des Antrages beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Auge behalten. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung das Kriterium signifikant herabsetzt.

Wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen, die Start-Ups in der Corona-Krise betreffen, auf dem Laufenden halten!

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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