26. März 2020

TV-Sender unterstützen Produzenten in der Krise

Kategorien: Allgemein

Auch die Filmbranche setzt ein positives Zeichen: TV-Sender unterstützen ihre Produzenten in der Krise und zeigen sich solidarisch. Wir analysieren die Maßnahmen der Sender und der Verwertungsgesellschaften.

Die konkreten Maßnahmen der Sender und Verwertungsgesellschaften haben wir hier für Sie im Überblick.

Maßnahmen der TV-Sender in der Corona-Krise

ARD und ZDF

Die öffentlich-rechtlichen Sender garantieren eine Übernahme von 50 Prozent der Mehrkosten, die durch Verschiebung von Drehs entstehen. Dabei behalten die Sender sich vor, Ansprüche, die Produzenten gegenüber Dritten haben, abzuziehen. Diese Ansprüche könnten beispielsweise durch den Einsatz von Kurzarbeitergeld oder durch staatliche Hilfsprogramme zustande kommen. Zudem ist Voraussetzung, dass der reguläre Drehstart der Auftragsproduktion bis zum 30. April 2020 vorgesehen war.

RTL

RTL hat angekündigt, nach jeweiliger Einzelfallprüfung einen signifikanten Anteil der angefallenen Mehrkosten zu übernehmen. Zudem lädt der Sender zu einem runden Tisch ein, an dem Sender, Produzenten und Politik am 11. Mai zusammenkommen sollen.

ProSieben/Sat1

Ebenso wie RTL, will auch ProSieben/Sat1 eine Einzelfallprüfung zugrunde legen, um sich an den Mehrkosten zu beteiligen. Diese könnten nach Angaben des Senders bei deutlich über 50 Prozent aber auch darunter liegen.

Maßnahmen der Verwertungsgesellschaften

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)

Die GVL bietet eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro an. Dazu muss der Antragssteller an mindestens einer regulären Verteilung der GVL teilgenommen haben. Zudem benötigt der Antragssteller einen Nachweis über den Ausfall der Produktion.

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Die GEMA bietet allen Lizenznehmern rückwirkend die Aussetzung aller Monats-, Quartals- und Jahresverträge an. Für den Zeitraum, in dem der Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen ist, fallen keine GEMA-Vergütungen an.

Vielfältige Maßnahmen von Branchenverbänden, Förderinstitutionen und Kulturverbänden

Darüber hinaus gibt es bei Branchenverbänden, Förderinstitutionen und Kulturverbänden diverse Maßnahmen, um Produzenten in der Krise Unterstützung zu bieten. Diese reichen von der Informationsbereitstellung bis zu finanziellen Hilfen. Die jeweiligen Akteure halten Betroffene auf dem aktuellen Stand.

Den größten Hilfsfonds in diesem Bereich hat die Filmförderungsanstalt (FFA) beschlossen. Die Maßnahmen der FFA haben wir bereits in einem vorherigen Blogbeitrag ausführlich dargestellt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Unterstützung bei der Antragsstellung oder weiterreichende Informationen benötigen.

 

Johannes Dähnert

CSO, CCO, CHRO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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