6. April 2020
Unternehmensberatung mit 100 Prozent bezuschusst
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt Mittelständlern und Freiberuflern einen Zuschuss bis 4.000 Euro netto. Der Beratungs-Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Zudem müssen von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler nicht in Vorleistung gehen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind von der Krise betroffen. Daher wird für sie Unternehmensberatung mit 100 Prozent bezuschusst.
Nachdem ein Antrag bewilligt ist, erfolgt die Auszahlung direkt an das gewählte Beratungsunternehmen. Achtung: Das gilt nur für Beratungsunternehmen, die bei der Bundesagentur für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auch als solche registriert sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus leiden.
Sie müssen zudem die EU-rechtlichen Bedingungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und der De-minimis-Regelung erfüllen. Unternehmen und Freiberufler müssen diesen Antrag selber stellen. Das Antragsformular finden Sie hier. Beim Antragsprozess helfen wir Ihnen natürlich gerne.
Was bedeutet De-minimis-Regelung?
Sie ermöglicht, dass kleine und mittlere Unternehmen, sowie Freiberufler unter einer bestimmten Grenze mit öffentlichen Geldern unterstützt werden können.
Was ist neu an dieser Regelung?
Es ist kein Vorab-Beratungsgespräch – beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer – mehr notwendig. Außerdem muss die Beratung nicht vor Ort stattfinden. Sie kann ebenso per Telefon oder Video-Konferenz stattfinden.
Aufgrund der 100 Prozent-Förderungen müssen Unternehmen auch nicht in Vorleistung treten.
Welche Fristen gelten?
Die Anträge nach der neuen Regelung müssen Sie vor den Beratungsleistungen stellen. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2020. Die Beratung darf erst nach Bewilligung beginnen.
Wie lange es bis zur Bewilligung dauert, kann momentan niemand sagen.
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens oder Freiberuflers. Konkret geht es dabei um Liquiditätsplanungen, Prognoseberechnungen, die im Zusammenhang mit der Fortführung des Unternehmens stehen, sowie Hilfestellungen bei Entwicklung neuer Geschäftsfelder, Umstellung und Digitalisierung von bestehenden Geschäftsfeldern. Die Ergebnisse der Beratungsleistungen können zur Beantragung weiterer Fördermittel führen.
Ein direktes Beantragen von Fördermitteln, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Soforthilfen, KfW-Darlehen sind jedoch nicht förderungswürdig.
Unsere Einschätzung
Dass uns als Beratungsunternehmen diese Regelung entgegenkommt, müssen wir nicht verschweigen.
Unabhängig davon, ist es für Unternehmen gerade außerordentlich schwierig, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Einen Sparrings-Partner an der Seite zu haben, kann viele Prozesse klären und vereinfachen. Gerade Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken, können sich nun Hilfe holen. Das ist für viele Unternehmen eine Entlastung.