14. April 2020

Neues Maßnahmenpaket für die Filmbranche: Das müssen Sie wissen

Kategorien: Allgemein

Die Maßnahmen in der Corona-Krise haben auch die Filmbranche getroffen. Wir analysieren für Sie das Update zum FFA-Maßnahmenpaket.

Einrichtungen mit Publikumsverkehr sind fast ausnahmslos geschlossen. Dies beinhaltet neben Konzerthallen, Stadien oder Gastronomiebetrieben auch Kinos. Für die finanzielle Unterstützung der Film- und Medienindustrie haben Bund, Länder und die Filmförderungsanstalt (FFA) Hilfsprogramme gestartet.

Aussetzung von Darlehenstilgungen

Ab März 2020 können Tilgungen auf Darlehen, die die FFA gewährt hat, für vier Monate gestundet werden. Das Gleiche gilt für bereits bestehende Ratenzahlungsvereinbarungen. Die FFA verspricht unbürokratische Hilfe. Diese können Sie unter tilgung@ffa.de beantragen.

Kein Stundungsantrag notwendig

Grundsätzlich gehen 1,8 bis 3 % des Umsatzes, der ab dem ersten März erzielt wird, in Form der Filmabgabe Kino an die FFA. Nun stundet diese die Abgabe allerding bis auf Weiteres.

Erfreulich: Unternehmer der Filmbranche müssen dazu keinen Stundungsantrag stellen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass einen Monat nach Wiederaufnahme des normalen Spielbetriebes die Zahlung vollzogen wird.

Davon ausgenommen sind Zahlungen, die die Filmabgabe vor dem ersten März betreffen. Diesbezüglich sollten Sie jedoch Folgendes beachten: Auch für bereits fällige Zahlungen der Filmabgabe bietet das Maßnahmenpaket entsprechende Ratenzahlungs- oder Stundungsmöglichkeiten an. Die Meldepflicht ist hiervon nicht ausgenommen und muss wie bisher durchgeführt werden.

Erleichterungen auch für Videoprogramm- und Video-on-Demand-Anbieter

Erleichterungen gibt es auch im Bereich des „Home Entertainments“, wie z.B. Video-on-Demand- oder Videoprogramm-Anbieter. Dazu können Sie formlose Stundungsanträge per E-Mail an die FFA schicken. Anschließend entscheidet die Anstalt nach Einzelfallprüfung.

Für die Betriebe der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft hat die Produzentenallianz eine Hotline eingerichtet, die täglich zwischen 10 und 16 Uhr unter den Telefonnummern 030-206 70 88-22 zu erreichen ist. Da es momentan zu Überlastungen der Hotline kommen kann, erreichen Sie die Produzentenallianz auch über folgende E-Mail Adresse: service-corona@produzentenallianz.de

Unsere Einschätzung

In diesen für viele schwierigen Zeiten sind schnelle, unbürokratisch unterstützende Maßnahme ein Segen für betroffene Unternehmer. Die Filmförderungsanstalt geht hier mit einem positiven Beispiel voran. Institutionen anderer Branchen sollten dem Beispiel unbedingt folgen.

 

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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