12. November 2021

Wie Sie Aktienverluste aus 2021 steuerlich absetzen

Kategorien: Allgemein

Wer an der Börse Verlust gemacht hat, kann die Aktienverluste steuerlich absetzen und eine Verlustbescheinigung beantragen. Erfahren Sie, wie das funktioniert.

Wenn Sie bei mehreren Banken Aktiendepots haben, können Sie auch bankenübergreifend Gewinne und Verluste aus Aktienveräußerungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnen lassen und sich dadurch möglicherweise zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer durch das Finanzamt wieder erstatten lassen.

So funktioniert die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen

Machen Sie Gewinne aus Aktienverkäufen, zahlen Sie pauschal 25 % Kapitalertragsteuer – in dem Fall “Abgeltungsteuer”. Hinzu kommen  5,5 % Solidaritätszuschlag. Wer Kirchenmitglied ist, zahlt zudem die Kirchensteuer auf Gewinne aus Aktienverkäufen.
Machen Sie die Gewinne mit inländischen Aktienverkäufen, behält die Bank die Steuer direkt ein. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, müssen Sie nur den darüber liegenden Betrag versteuern.

So werden Gewinne und Verluste bei Aktienverkäufen ermittelt

Die Ermittlung von Gewinnen und Verlusten funktioniert wie folgt:
Veräußerungserlös abzüglich:

  • Veräußerungskosten (bspw. Bankspesen)
  • Anschaffungskosten
  • Anschaffungsnebenkosten (bspw. Bankgebühren)

= Verlust oder Gewinn des Aktienverkaufs

So werdem Verluste aus Aktienverkäufen bankintern berechnet

Haben Sie bei einer Bank Verluste und Gewinne gemacht, verrechnet die Bank diese direkt. Dazu führt Ihre Bank entsprechende „Verlust-Verrechnungstöpfe“.
Kann Ihre Bank die Verluste wegen fehlender Gewinne nicht verrechnen, tragen Sie die Verluste bankintern in das nächste Jahr.

Wie Sie Aktienverluste aus 2021 steuerlich absetzen - Aktienverluste steuerlich absetzen - Aktienverluste1

So werden Aktienverluste bankenübergreifend berechnet

Haben Sie Aktiendepots bei unterschiedlichen Banken? In diesem Falle werden Gewinne, die Sie bei Bank A erzielt haben, mit Verlusten bei Bank B verrechnet. Dazu müssen Sie bis zum 15. Dezember 2021 eine Verlustbescheinigung beantragen.

Dann weist Ihre Bank erzielte Verluste aus der Veräußerung von Aktien auf Ihrer Jahressteuerbescheinigung aus. So kann der Verlust mit Gewinnen aus Aktienverkäufen bei anderen Banken im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnet werden. In diesem Falle erstatten Ihnen die Finanzbehörden die auf diese Gewinne zuvor zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer (anteilig).

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So setzen Eheleute Aktienverluste steuerlich ab

Haben die beiden Ehepartner:innen bei der gleichen Bank jeweils ein Einzeldepot, so wird die Bank eine Verlustverrechnung zwischen den beiden Depots vornehmen.

Dazu muss allerdings ein gemeinsamer Freistellungsauftrag beider Ehegatten vorliegen.

Haben Sie bei unterschiedlichen Banken jeweils ein Einzeldepot, ist die Beantragung einer Verlustbescheinigung unter Umständen allerdings ebenso sinnvoll. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn ein: Ehepartner:in seinem Einzeldepot bei der Bank A Verluste erzielt hat, während sein:e Ehepartner:in bei der Bank B Gewinne in im Einzeldepot erzielt hat. Dann könnte der Verlust im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuererklärung bankenübergreifend mit anderen erzielten Gewinnen verrechnet werden.

Finanzamt stellt nicht verrechnete Aktienverluste automatisch fest

Wenn Ihre Bank einen höheren Verlust als Gewinn ausweist, stellt das Finanzamt den nicht verrechneten Verlust automatisch fest und rechnet ihn in den Folgejahren an.
Sie können Aktienverluste allerdings ausschließlich mit Gewinnen durch Aktienverkäufe verrechnen.

Andere Kapitalerträgen (z.B. Zinserträge) können nicht zur Verrechnung herangezogen werden. Das gilt ebenso für andere positive Einkunftsarten, wie beispielsweise Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Antrag auf Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank stellen

Ihre Bank bescheinigt Ihnen Verluste aus Aktienverkäufen hingegen nicht automatisch. Sie müssen aktiv einen Antrag auf Verlustbescheinigung bei der Bank stellen. Sollten Sie das verpassen, führt die Bank einen Verlustvortrag ins nächste Jahr durch.

Voraussetzung für eine Verlustverrechnung ist selbstverständlich ein Wertpapierverkauf mit Verlust. Befinden sich die Wertpapiere noch im Aktiendepot, ist aus steuerlicher Sicht noch kein Verlust entstanden.

Verlustbescheinigung über Aktienverluste beantragen

Eine Verlustbescheinigung beantragen Sie bei Ihrer Bank. Üblicherweise funktioniert das formfrei über Ihre:n Berater:in. Alternativ bieten vielen Banken einen Online-Antrag über das jeweilige Kundenportal an.

Unsere Einschätzung

Sie sollten die Beantragung einer Verlustbescheinigung in jedem Fall prüfen. Das kann sich sowohl bei Eheleuten als auch bei alleinstehenden Personen lohnen.
Da Sie Verlustbescheinigung allerdings bis zum 15. Dezember beantragen müssen, sollten Sie schnell handeln. Rückwirkend ist das leider nicht mehr möglich.

Kommen Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zu!

 

Stefanie Anders

Associate Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/ HS Bremerhaven), Fachberaterin für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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