11. August 2022

Die Auffassung der Finanzverwaltung zur Grundsteuer ist jetzt festgelegt

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Erlasse sind BMF-Schreiben, die vom Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben werden und die an die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden gerichtet sind. Durch die Veröffentlichung der koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörde der Länder vom 22. Juni 2022 zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab dem 01.01.2025, wird die Auffassung der Finanzverwaltung klar. Eine Großzahl von Fragestellungen zur Grundsteuerreform sind nun geklärt.

Die koordinierten Erlasse gelten nur für Bundesländer, die das Bundesmodell umsetzen

Mit dem Erlass vom 22. Juni 2022 wird die Steuerverwaltung angewiesen, wie sie bestimmte grundsteuerrechtliche Sachverhalte zu behandeln hat. Das Ziel: Zweifel ausräumen und eine gleichmäßige Besteuerung erreichen. Trotz der Veröffentlichung der koordinierten Erlasse, müssen jedoch viele steuerliche Fragen zur Grundsteuer umgehend geprüft werden, da eine korrekte steuerliche Einschätzung nicht allein von der Auffassung der Finanzverwaltung abhängig ist. Zudem werden die koordinierten Erlasse nur auf Grundstücke angewendet, die sich in den Bundesländern befinden, die das Bundesmodell umsetzen. Diese sind:

  •   Brandenburg
  •   Berlin
  •   Bremen
  •   Mecklenburg-Vorpommern
  •   Nordrhein-Westfalen
  •   Rheinland-Pfalz
  •   Saarland
  •   Sachsen
  •   Sachsen-Anhalt
  •   Schleswig-Holstein
  •   Thüringen

Grundsteuerreform: Darum sollten Sie schnell aktiv werden

  1. Waren Sie am 01. Januar 2022 Eigentümer eines unbebauten Grundstücks oder einer Immobilie?
  2. Haben Sie sich schon mit der Erstellung der Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auseinandergesetzt?

Wenn das erste der Fall ist und das zweite nicht, dann sollten Sie das schnellstmöglich tun! Da die Grundsteuerreform dem Ausgleich ungleichmäßiger Besteuerung gleichwertiger Grundstücke dienen soll, muss zum 01. Januar 2022 jeder Grundstückswert neu berechnet werden. Das ist die Basis für die reformierte Grundsteuer, die ab dem 1.1.2025 gilt.

Bis zum 31.10 muss ihre Feststellungserklärung beim Finanzamt sein

In diesem Prozess agieren mehrere Parteien. Am Anfang der Prozesskette stehen die Steuerpflichtigen. Aber auch Finanzämter und Gemeinden müssen ihre Beiträge leisten. Damit der „straffe“ Zeitplan eingehalten werden kann, räumte der Gesetzgeber für die Erstellung der Erklärungen eine Frist vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 ein. Die ersten Wochen sind bereits verstrichen. Jetzt sollten Sie handeln. Geht die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts verspätet beim Finanzamt ein, müssen Steuerpflichtige mit Sanktionen rechnen. Die Höhe liegt im Ermessen ihres zuständigen Finanzamtes.

Grundsteuer: Eine Fristverlängerung steht nicht in Aussicht

Die viermonatige Frist bei circa 36 Millionen Grundstücken erscheint etwas gering. Eine Fristverlängerung war im Gespräch, ist aktuell aber nicht in Sicht. Unser Rat: Verlassen Sie sich nicht auf unbestätigte Aussagen und werden Sie schnellstmöglich aktiv. Der beste Zeitpunkt jetzt!

Welche Bedeutung haben die Informationsschreiben zur Grundsteuer der Finanzämter?

Die Finanzämter möchten Ihnen die Bearbeitung der Feststellungserklärungen erleichtern und haben Informationsschreiben zur Grundsteuer versendet. Darauf finden Sie einen Teil der notwendigen Angaben zur Erstellung ihrer Feststellungserklärungen.

  •   Einheitswert-Aktenzeichen (obligatorisch)
  •   Gemarkung
  •   Flur
  •   Flurstück
  •   Grundstücksfläche
  •   Bodenrichtwert

Allein mit diesen Angaben können Sie in den meisten Fällen jedoch keine Feststellungserklärung vervollständigen.

Liegt Ihnen ein persönliches Schreiben zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts vor?

Die Informationsschreiben der Finanzämter erleichtern durch die Zusammenarbeit deutscher Ämter die Bearbeitung ihrer Erklärung. Sie sind jedoch keine Aufforderungen zur Abgabe der Erklärungen. Sollten Sie kein Informationsschreiben erhalten haben, befreit Sie das als Eigentümer:in eines Grundstücks nicht von der Erstellung ihrer Erklärung. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ist durch öffentliche Bekanntmachung vom 30.03.2022 erfolgt. Ein gesondertes Schreiben in Form einer Aufforderung an jeden Steuerpflichtigen direkt wird es nicht geben.

Unsere Einschätzung

Falls Ihnen die eigenständige Bearbeitung Unbehagen bereitet, unterstützen wir Sie gerne bei der Bewertung Ihrer Grundstücke und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, sprechen Sie uns dazu gerne an. Dieser beginnt bei der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen, gefolgt von der Erfassung der Daten sowie der Übermittlung der Grundsteuererklärung. Er endet mit der Prüfung der Bescheide, die vom  Finanzamt erlassen worden sind. Die knappe Abgabefrist sollten Sie im Auge haben, damit Sie sich Unannehmlichkeiten und Sanktionen ersparen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer haben wir für Sie auf unserer Übersichtsseite zusammengefasst.

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