25. Mai 2022

Die neue Preisangabenverordnung PAngV gilt ab Ende Mai 2022

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Die novellierte Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung (PAngV) tritt am 28.05.2022 in Kraft. Für Händ­ler:innen bedeutet die PAngV eine umfassendere Pflicht zur Information, wenn sie mit Ra­bat­ten oder Preis­nachlässen werben wollen. Zudem gibt es eine Änderung bei der Angabe der Grund­preise. Mit der Novelle wird europäisches Recht in die nationale Gesetzgebung umgesetzt. Hier finden Sie das Wesentliche in Kürze.

Zusätzliche Informationspflicht bei Preisermäßigungen für Händler

Der Gesetzgeber möchte für Preiswahrheit und Preisklarheit sorgen. Darum müssen Händler:innen, die mit ermäßigten oder vergleichenden Preisen werben, ab 28.5.2022 eine zusätzliche Information angeben: Den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor der beworbenen Preisaktion. Mit dieser Preistransparenz sollen Mondpreise oder Schein-Rabatte verhindert und Kund:innen geschützt werden.

Sonderregeln für Waren mit Mindesthaltbarkeitsdatum

Händler:innen die den Preis eines Produkts schrittweise reduzieren, können sich auf eine Sonderregelung berufen. Das gilt zum Beispiel für Waren mit Mindesthaltbarkeitsdatum. Droht der Ablauf, darf ein Produkt reduziert werden.

Preisangabenverordnung bringt Änderung bei Angabe des Grundpreises

Die Grundpreisangaben werden auf ein Kilogramm oder einen Liter für alle Preise vereinheitlicht. Händler:innen konnten bei Füllmengen von 250 Gramm oder weniger ihre Grundpreisangabe bisher auch pro 100 Gramm angeben. Die unterschiedlichen Bezugsgrößen verwirrten die Kund:innen. Die Einheitliche Bezugsgrößen (1 Liter / 1 Kilogramm) ist jedoch nicht an eine lesbare Schriftgröße gekoppelt. Verbraucherschützer:innen kritisieren die viel zu kleinen Schriften auf den Verpackungen schon seit langem.
Ein weiteres Problem seien häufig falsche oder fehlende Grundpreise. In der Branche gelte eine mangelhafte Preisauszeichnung als Kavaliersdelikt. Die Händler:innen wüssten, dass Verstöße praktisch nie geahndet werden. Die PAngV-Novelle würde hieran nichts ändern. Erforderlich seien regelmäßige und flächendeckende Kontrollen von Discountern und Supermärkten.

Unsere Einschätzung

Der Gesetzgeber bezweckt mit der Preisangabenverordnung die Preiswahrheit und Preisklarheit. Verbraucher:innen sollen sachlich korrekte Informationen zu Preisen und deren Transparenz erhalten. Händler:innen sollten daher unbedingt die Vorgaben der Preisangabenverordnung einhalten. Vor allem in Onlineshops sind Verstöße gegen die Preisangabenverordnung erleichtert zu ahnden. Wettbewerber:innen und Verbraucherschutzverbänden können bei falschen oder fehlenden Grundpreise abmahnen.

Haben Sie Fragen zur Preisangabenverordnung (PAngV)? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

Gerne schauen wir uns auch ihre Webseite, ihren Katalog etc. vor Veröffentlichung an und überprüfen, ob die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.

 

Bahar Beyaz

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht

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