Die wichtigsten Entwicklungen 2022 aus Sicht der Wirtschaftsprüfer:innen
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2. Januar 2023

Die wichtigsten Entwicklungen 2022 aus Sicht der Wirtschaftsprüfer:innen

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Nach Covid kam der Krieg und mit dem russischen Angriff auf die Ukraine wird der nachhaltige Umbau der Wirtschaft wichtiger denn je. Ganz unabhängig davon sind EU-Taxonomie, Sustainable Finance und CSRD die großen Themen des Jahres. Man muss kein Prophet sein, um deren Bedeutung auch für die nahe Zukunft vorauszusagen.

EU-Taxonomieverordnung

Die Taxonomie-Verordnung der EU klassifiziert die Wirtschaftsaktivitäten, sodass Investor:innen einfacher in nachhaltige Geldanlagen investieren können. Bisher betrifft sie große, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass Banken, Versicherungen und Investor:innen auch kleinere Unternehmen zukünftig danach fragen werden. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) lieferte die technische Voraussetzung zur taxonomiekonformen Veröffentlichung. Die taxonomiefähige Einstufung der ökonomischen Aktivitäten birgt einige Tücken im Detail. Sinnvoll ist die Beschäftigung damit auch für kleinere Unternehmen, davon sind wir überzeugt.  

Sustainability in der Finanzbranche

Die EU-Taxonomie erstreckt sich maßgeblich auch auf die Finanzbranche. In der “Platform on Sustainable Finance” (PSF) arbeiten Experten der EU-Kommission an der nachhaltigen Ausrichtung der Finanzpolitik. Der Trend ist klar, in der Unternehmensberichterstattung werden in allen Bereichen die sozialen, ethischen und ökologischen Standards zur Bewertung eine größere Rolle spielen. Die elementaren regulatorischen Maßnahmen dafür wurden im Jahr 2022 implementiert. Ganz konkret treibt die EU im Rahmen des European Green Deals die Transformation der Wirtschaft auch mit konkreten Maßnahmen voran. Sustainability-Linked Loans sind günstiger und leichter zu bekommen, wenn Unternehmen sie für nachhaltige Investitionen nutzen. Die Finanzierungsmodelle in der Praxis existieren bereits. Die Konditionen der Kredite und ihre Entwicklung sind an das Erreichen der überprüfbaren Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt.  

Nachhaltigkeit bei KMU

Das gilt auch für den Mittelstand und kleinere Unternehmen. Das Instrument dafür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich bis 2026 sukzessive ausweiten. Der Trend ist, dass viele Unternehmen ihre CSR-Berichterstattung als Wert erkannt haben und bereits jetzt freiwillig berichten. Für die, die berichten müssen, steht die Prüfungsfähigkeit an erster Stelle. Wichtig ist also nicht nur, dass berichtet wird, sondern, dass die Nachprüfbarkeit gegeben ist. Und das gilt nun auch für den Public Sector.

Lieferkettenrichtlinie

Auch die EU-Lieferkettenrichtlinie soll die Nachhaltigkeit sichern. Sie gilt im ersten Schritt und als politischer Kompromiss für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen. Start ist der 1. Januar 2023. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein und dennoch unter die Richtlinie fallen. Aufgabe der Unternehmen ist die Entwicklung eines Compliance- und Risikomanagements zur Dokumentation und Überwachung der Lieferketten.  

Unsere Einschätzung

Egal über welches Geschäftsmodell Sie nachdenken, den Nachhaltigkeitsgedanken sollten Sie immer mitdenken. Das hat keine ideellen Gründe mehr, Sustainability wird ein maßgeblicher Treiber für Wachstum werden. Ganz pragmatisch sind für nachhaltige Investitionen auch günstige Kredite realisierbar. Wenn die nächsten Jahre auf einen Nenner zu bringen sind, dann heißt der Transformation. Dabei begleiten wir Sie gerne.

Thilo Marenbach

Partner, Vorstand, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sustainability Auditor

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