11. November 2020

Wieso Sie Ihren digitalen Nachlass regeln sollten

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Was passiert mit Profilen in sozialen Netzwerken, Kundenkontos und anderen digital gesammelten Daten nach dem Tod der User:innen? Verschaffen Sie sich einen Überblick über die digitale Nachlassregelung aus juristischer Perspektive und erfahren Sie, wieso Sie Ihren digitalen Nachlass regeln sollten. 

In unserem digitalen Leben hinterlassen wir eine Menge Daten. Sie fallen durch Profile in sozialen Netzwerken, Online-Bestellungen und anderen Konten im Internet an. Doch dürfen Hinterbliebene nach dem Tod von User:innen auf diese Daten zugreifen? Mittlerweile gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung zur digitalen Nachlassregelung.

Digitaler Nachlass betrifft verschiedene Rechtsgebiete

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass ist eine Frage, die mehrere Rechtsgebiete betrifft. Dabei sollten Sie nicht nur erbrechtliche Problematiken, sondern auch Aspekte des Vertragsrechts, des allgemeinen und des postmortalen Persönlichkeitsrechts, des Datenschutzrechts sowie des Telekommunikationsrechts berücksichtigen.

BGH-Urteil zum digitalen Nachlass: Eltern erben Konten der Tochter

2018 entschied der Bundesgerichtshof gegen eine erbrechtliche Sonderbehandlung von Profilen in Sozialen Netzwerken. Das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge gelte auch für höchstpersönliche Daten im digitalen Nachlass der Erblasser:innen.

In dem konkret verhandelten Fall entschieden die Richter:innen, dass die Eltern das Zugriffsrecht auf die Profile ihrer Tochter „erben”. Der Nutzungsvertrag zwischen Nutzer:in und Anbieter (in diesem Fall Facebook) gehe nach § 1922 BGB auf die Eltern als Erbengemeinschaft über. Die Eltern seien als Sachwalter des Persönlichkeitsrechts ihrer Kinder anzusehen.

Wieso Sie Ihren digitalen Nachlass regeln sollten

Trotz der eindeutigen Rechtsprechung des BGH ist es sinnvoll, schon zu Lebzeiten zu regeln, wer auf Ihren digitalen Nachlass zugreifen darf.

Damit ersparen Sie Ihren Erb:innen unnötige Auseinandersetzungen mit Dritten.

Wie Sie Ihren digitalen Nachlass regeln

Erstellen Sie eine Liste mit Kennwörtern und Passwörtern für Ihre verschiedenen E-Mail-Konten, Accounts, Online-Abos und Verträge und legen Sie fest, was für jeden Dienst und bei jedem Vertrag, nach Ihrem Tod damit passieren soll.

Bewahren Sie diese Liste an einem sicheren Ort auf, zum Beispiel auf einem verschlüsselten USB-Stick oder in einem Bankschließfach.

Entscheiden Sie, welche vertraute Person sich im Falle Ihres Todes um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll und informieren Sie diese, wo sich die zusammengefassten Informationen befinden.

Darüber hinaus sollten Sie dieser Person eine handschriftlich verfasste Vollmacht übergeben. In der Vollmacht sollte genau beschrieben sein, wofür die Vollmacht gilt und dass diese „über den Tod hinaus” gelten soll. Versehen Sie die Vollmacht mit Datum und Unterschrift.

Unsere Einschätzung

Wir halten die Entscheidung des BGH für richtig. Warum sollten digitale Daten anders behandelt werden als analoge Daten? Das Eigentum analoger Schriftstücke geht schließlich auch auf die Erbengemeinschaft über.

Aus unserer Sicht lässt sich die BGH-Entscheidung auch auf andere Internetdienste übertragen, da der BGH die Vererbbarkeit von Nutzungsverträgen allgemein untersucht hat.

Sie sollten Ihren digitalen Nachlass daher unbedingt regeln. Sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie dazu.

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