Wachstumschancengesetz: Einführung der degressiven AfA.
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23. April 2024

Wachstumschancengesetz: Einführung der degressiven AfA.

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Mit dem Wachstumschancengesetz  hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Förderung der Bau- und Immobilienwirtschaft, speziell des Wohnungsbaus, in Deutschland unternommen. Eine zentrale Maßnahme ist die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung (AfA) für neu errichtete Wohngebäude sowie die erweiterte Möglichkeit die Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz für den Mietwohnungsneubau. Was Sie dazu wissen sollten, finden Sie hier.

Degressive AfA: Beschleunigung der Refinanzierung

Mit der degressiven Abschreibung können Immobilienbesitzer:innen jährlich fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Damit sollen Investitionsanreize geschaffen und die Refinanzierung von Bauprojekten im Mietwohnungsneubau beschleunigt werden.

Die degressive Abschreibung ergänzt die lineare Abschreibung und soll die Bauwirtschaft stabilisieren. Vor der erstmaligen Abschreibung besteht ein Wahlrecht zwischen der degressiven und der linearen AfA. Das neue Gesetz sieht vor, dass die degressive AfA in Höhe von fünf Prozent für Projekte in Anspruch genommen werden kann, wenn der Bau innerhalb von sechs Jahren begonnen wird. Die Regelung gilt rückwirkend für alle Bauvorhaben, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen wurden bzw. werden.

Hintergrund dieser Maßnahme sind die Herausforderungen, mit denen die Bauwirtschaft in den letzten Jahren konfrontiert war. Steigende Zinsen und Preise, knappes Bauland sowie Material- und Personalmangel haben zu Verzögerungen bei Bauprojekten geführt. Die unterschiedlichen Entwicklungen haben den Druck auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt deutlich verschärft. Die Einführung einer degressiven Abschreibung ist ein wichtiger Schritt, den geänderten Marktbedingungen aus steuerlicher Sicht ein wenig entgegenzuwirken.

Sonderabschreibung nach § 7b EStG: Anreiz für den Mietwohnungsneubau

Neben der degressiven AfA hat der Gesetzgeber im Rahmen des Wachstumschancengesetzes auch die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG verbessert. Diese Sonderabschreibung kann neben der degressiven / linearen AfA in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen aufgrund eines gestellten Bauantrags oder einer Bauanzeige neue Wohnungen hergestellt werden. Die Höhe der Sonderabschreibung beträgt im Jahr der Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu fünf Prozent jährlich. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen dabei 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen ist jedoch auf maximal 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gedeckelt.

Unsere Einschätzung

Das Wachstumschancengesetz stellt mit der Einführung der degressiven AfA und der Ausweitung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG einen wichtigen Schritt zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland und zur Stabilisierung der Bauwirtschaft dar. Diese Maßnahmen bieten attraktive Anreize für Investor:innen und sollen mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Es bleibt zu hoffen, dass diese gesetzlichen Änderungen einen positiven Beitrag zur Lösung der aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt leisten können.

In der Praxis muss genau geprüft werden, inwieweit von den einzelnen Abschreibungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden kann und welche steuerlichen Vorteile sich aus den einzelnen Wahlrechten ergeben können. Bei regelmäßig größeren Investitionsvolumina empfiehlt sich ein geschulter Blick eines/einer Expert:in und dies regelmäßig nicht nur im Hinblick auf die veränderten Abschreibungsmöglichkeiten. Wenn Sie, gleich zu welcher Frage im Lebenszyklus einer Immobilie, steuerlichen Beratungsbedarf haben, stehen Ihnen unsere auf Immobilienbesteuerung spezialisierten Expert:innen gerne zur Verfügung.

Sven Spindelmann

Dipl. Finanzwirt, Steuerassistent

Peter Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, LL.M.

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