Versicherungs­recht

Für jedes Risiko gibt es eine Versicherung. Aber wer sichert Ihnen das Versicherungsrisiko ab?

Die Versicherungswirtschaft ist eine der größten Branchen in Deutschland. Die Wahl der richtigen Versicherung, um das passende Risiko abzusichern und die richtigen Leistungen bei Eintritt eines versicherten Risikos zu beanspruchen, kann für mittelständische Unternehmen von existenzieller Bedeutung sein. Um sicherzustellen, dass es bei der Wahl der richtigen Versicherung keine bösen Überraschungen gibt, bieten wir Ihnen umfassende Informationen und Beratung an.

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Warum ist das Versicherungsrecht so wichtig?

Im Ernstfall kann es zwischen Versicherungsnehmer:in und Versicherung schnell unangenehm werden. Um die vereinbarte Leistung (insbesondere im Privatversicherungsrecht) zu erhalten, müssen Sie manchmal “hartnäckig” sein. Das bedeutet viel Aufwand für etwas, das Ihnen eigentlich zusteht. Hier kommt das Versicherungsrecht ins Spiel. Um das Versicherungsrecht zielgerichtet einsetzen zu können, muss zwischen dem Privatversicherungsrecht und dem Sozialversicherungsrecht unterschieden werden. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Was ist der Unterschied zwischen Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht?

Das Privatversicherungsrecht und das Sozialversicherungsrecht unterscheiden sich im Wesentlichen durch das allgemeine Versicherungsverhältnis. Während das Privatversicherungsrecht auf einem Vertrag beruht, entsteht das Sozialversicherungsrecht durch Gesetz. Betrachtet man die Rechtsverhältnisse, so wird schnell deutlich, ob es sich um Privatversicherungsrecht oder Sozialversicherungsrecht handelt. Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht im Deckungsprinzip. Im Privatversicherungsrecht bestimmen sich Deckung und Kosten in erster Linie nach dem zu versichernden Risiko, in der Sozialversicherung nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

Welche Bereiche deckt das Privatversicherungsrecht ab?

Das Privatversicherungsrecht regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person und dem Versicherungsunternehmen. Es umfasst im Wesentlichen das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsunternehmensrecht und das Versicherungsaufsichtsrecht. Bei Problemen wird in erster Linie das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) herangezogen, ergänzt durch die Bedingungswerke der Versicherungsunternehmen und den Inhalt des konkreten Versicherungsvertrages.

Diese Bereiche deckt das Sozialversicherungsrecht ab?

Die Sozialversicherung ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Personen, die in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Sie deckt Risiken ab, die die Existenz der Versicherten und der Versichertengemeinschaft gefährden können. Die Versichertengemeinschaft wird auch als Solidargemeinschaft bezeichnet, da alle Versicherten mit ihren Beiträgen die Versicherung finanzieren. Im Gegensatz zu privaten Versicherungen, wie z.B. einer privaten Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung Pflicht. Die Sozialversicherung in Deutschland besteht aus fünf Säulen (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung).

Welche Vorteile haben Sie durch erfahrene Expert:innen im Versicherungsrecht?

Unsere Expert:innen im Versicherungsrecht haben durch ihre vielfältigen Tätigkeiten einen wertvollen Erfahrungsschatz erworben. Unser oberstes Ziel ist es, Unternehmer:innen in versicherungsrechtlichen Fragen sicher zu beraten und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen. Wir beraten sowohl präventiv als auch im Schadensfall mit höchster fachlicher Kompetenz.
Konkret prüfen wir, welche Vorgehensweise für Sie den größtmöglichen Erfolg verspricht. Dabei stehen nicht nur Ihre rechtlichen, sondern auch Ihre wirtschaftlichen und ergebnisorientierten Interessen im Mittelpunkt. Als Wirtschaftsanwältinnen und -anwälte orientieren wir uns ausschließlich an praktikablen, effizienten und realitätsnahen Lösungen, denn Zeit ist Geld.
Haben Sie eigentlich einen Überblick über die wichtigen betrieblichen Versicherungen?

Was umfasst das Versicherungsrecht?

„Großrisiken“

Nicht nur Verbraucher:innen, sondern auch Unternehmen benötigen einen umfassenden Versicherungsschutz. Das finanzielle Risiko bei Krediten, Bürgschaften, Handel, Transport und Bergbau ist hoch. Doch die besten Versprechungen nützen nichts, wenn der Versicherer im Schadensfall nicht zahlt oder die Risiken des Geschäfts nicht ausreichend abgedeckt sind. Dies kann durch schlechte Beratung des Versicherers oder durch Unwissenheit geschehen. Wir sind Ihr Ansprechpartner, um sicherzustellen, dass Ihre Risiken ausreichend abgesichert sind und Ihre Ansprüche im Schadensfall durchgesetzt werden.

Unser Ansatz ist es, Ihre Großrisiken rechtlich zu bewerten und geeignete Versicherungskonstellationen zu erörtern. Mit unserer Erfahrung und unserem unabhängigen Blick behalten wir für Sie stets den Überblick. So sind Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet.

Haftung von Gesellschaftsorganen – D&O / E&O Versicherung und Berufshaftpflicht

Für Gesellschaftsorgane steht die D&O-Versicherung an erster Stelle. D&O steht für Directors & Officers Liability Insurance. Grob übersetzt bedeutet dies Organ- oder Managerhaftpflichtversicherung.
Die E&O-Versicherung (Errors & Omission = Fehler und Unterlassen) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtdeckung. Sie hilft Unternehmen, sich vor Ansprüchen Dritter zu schützen. Sei es durch fahrlässige oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von Mitarbeiter:innen oder anderen Organen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist aus der unternehmerischen Tätigkeit nicht mehr wegzudenken. Es geht um viel Geld, wenn Gesellschaftsorgane und Manager:innen finanziell vor Risiken geschützt werden sollen. Im Schadensfall leidet aber auch der geschäftliche und gesellschaftliche Ruf der Betroffenen.
Dennoch versuchen Versicherer, sich über Vertragsklauseln zu Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von der Haftung zu befreien. Unsere Expertinnen und Experten prüfen den Sachverhalt und helfen Ihnen, den Versicherungsschutz zu erhalten und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was ist das Versicherungsaufsichtsrecht?

Gewerbetreibende der Versicherungswirtschaft unterliegen in Deutschland einer Vielzahl von Regelungen. Auch im internationalen Rechtsverkehr ist die Rechtslage über Zulassungen, Genehmigungen und fachliche Nachweise mitunter schwer zu überblicken. Dabei bietet der europäische Wirtschaftsraum im Zuge der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit grenzenlose Möglichkeiten zur Ausweitung des Geschäftsfeldes. Überlassen Sie nichts dem Zufall und lassen Sie Ihr Geschäftsvorhaben gewerberechtlich prüfen.

Regressverfahren und DeckungsprozessRegressverfahren und Deckungsprozess

Wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, gibt es keinen Spielraum mehr für Fehler. Jetzt benötigen Sie einen kühlen Kopf und am besten starke Partner:innen an Ihrer Seite. Wir wägen Ihre prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten im Versicherungsrecht effektiv ab. Gemeinsam finden wir Lösungen, damit der gegnerische und Ihr eigener Versicherer den Schaden übernehmen und regulieren.

Produkthaftung, Haftpflicht bei Bauleistungen, Planungsschäden und Sachschäden

Unfälle ereignen sich in den unterschiedlichsten Größenordnungen. Je nach Branche ist die Haftung in der Industrie, im Baugewerbe oder bei Unfällen streng nach Vermutung oder sogar verschuldensunabhängig geregelt. Es geht um Existenzen, wenn Haftpflichtversicherer dann einen Ausweg suchen. Wir erinnern Ihren Versicherer gerne an seine vertraglichen Pflichten und lassen Sie nicht im Stich.

Welche Leistungen bieten wir zusätzlich an?

Zu den vorangegangenen Einzelbereichen unserer Leistung zählen auch:

  • Rechtliche Einschätzung über den Umfang Ihres Versicherungsschutzes
  • Prüfung von Versicherungsverträgen und Versicherungspolicen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit Versicherern und Dritten

Handeln Sie jetzt und sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam eine Lösung rund um das Thema „Versicherungsrecht“ für Ihr Unternehmen und Ihr Kapital erarbeiten können.

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Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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    Jens Bühner

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