13. Oktober 2022
Aktuell: Frist zur Grundsteuererklärung bis Januar 2023 verlängert.
Inhaltsverzeichnis
Die Zahl der bisher eingereichten Grundsteuererklärungen wurde seit Monaten immer wieder in den Medien aufgegriffen. Fachverbände hatten bereits Forderungen zu einer Fristverlängerung formuliert. Nun kommt die Fristverlängerung bei der Grundsteuererklärung. Wie lang Sie jetzt Zeit haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Neue Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung
Die Finanzminister der Länder haben sich mit dem Bund auf eine Verlängerung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Bisher galt der 31. Oktober als Stichtag, an dem die Grundsteuererklärung abgegeben werden musste.
Nach den Berichten vieler Medien gibt es jetzt eine Fristverlängerung. Als neues Abgabedatum wurde der 31. Januar 2023 festgelegt.
Unsere Einschätzung
Die niedrige Zahl an bisher abgegebenen Steuererklärungen zur Grundsteuer wurde von Fachverbänden kritisch beobachtet. Als Berater:innen begrüßen wir die Verlängerung der Frist. Diese gibt allen Parteien mehr Zeit, die umfangreiche Grundsteuererklärung abzugeben und zu bearbeiten. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform haben wir, für Sie auf unserer Übersichtsseite zusammengefasst.
Falls Sie Fragen zur Grundsteuererklärung haben oder Hilfe bei der Abgabe benötigen, sprechen Sie uns gerne an.