
19. September 2023
Anpassung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften
Die Europäische Kommission hat am 13. September 2023 einen Entwurf zur Änderung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften vorgelegt. Eine Umsetzung des Entwurfs würde auch eine Anpassung der Schwellenwerte in den §§ 267 und 267a HGB nach sich ziehen. Es ist beabsichtigt, die Änderung zügig zu beschließen, damit die angepassten Schwellenwerte bereits ab dem 1. Januar 2024 Anwendung finden. Welche Auswirkungen das auf Ihr Unternehmen hat, erfahren Sie hier.
Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklasse
Die bisherigen Schwellenwerte sollen nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission um 20 Prozent steigen. Die Veränderung der Schwellenwerte stellt sich wie folgt dar:
Die dargestellten Zahlen für kleine Unternehmen bilden ein Wahlrecht der Mitgliedsstaaten der EU, die nicht überschritten werden dürfen. Der Vorschlag der Europäischen Kommission beläuft sich auf eine Bilanzsumme von 5 Mio. Euro und Umsatzerlöse von 10 Mio. Euro, die unter den aktuellen Werten des HGB liegen.
Auswirkung der neuen Größenklassen-Bestimmung
Eine kleine Kapitalgesellschaft muss im Vergleich zu der großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaft keinen Lagebericht aufstellen. Es ergeben sich Befreiungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger, bei der beispielsweise auf die Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet werden kann. In Bezug auf eine Kleinst-Kapitalgesellschaft ergibt sich eine Erleichterung: Diese können unter Berücksichtigung zusätzlicher Angabepflichten auf die Erstellung eines Anhangs verzichten. Darüber hinaus besteht für kleine und Kleinst-Kapitalgesellschaften keine Verpflichtung für eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer.
Die wesentlichste Auswirkung im gegenwärtigen Umfeld dürfte jedoch die Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung sein. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts betrifft ab 2025 Unternehmen, die die Vorgaben einer großen Kapitalgesellschaft erfüllen. Durch die geplante Anpassung der Schwellenwerte für die Größenklassen dürfte sich damit die Zahl der Unternehmen, die eine Berichterstattung vornehmen müssen, reduzieren.
Unsere Einschätzung
Die geplante Anpassung der Schwellenwerte kann für Ihr Unternehmen zu einer Reduzierung der Vorgaben im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss führen. Insbesondere kann sich daraus für nach gegenwärtiger Rechtslage große Kapitalgesellschaften, die sich an der Schwelle zur mittelgroßen Kapitalgesellschaft befinden, eine Erleichterung im Hinblick auf die ab 2025 kommende Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben. Wenn Sie Unterstützung benötigen, dann sprechen Sie uns gerne an.