2. Februar 2022

CO2-Grenzsteuer der EU: Frankreich will CBAM bis Mitte 2022

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Deutschland und Frankreich unterstützen schon lange die von der EU-Kommission vorgeschlagene, EU-weite CO2-Grenzsteuer (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM). Frankreich wird nun noch deutlicher und fordert die Einführung bis Mitte 2022. Erfahren Sie hier, was das für Industrieunternehmen und -produktion bedeutet.

Die EU-weite CO2-Grenzsteuer “CBAM” soll verhindern, dass große CO2-Emittenten wie die Schwerindustrie ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Emissionsvorschriften auslagern (sogenanntes Carbon Leakage). CBAM wurde von der Kommission im Rahmen ihres Green Deals für ausgewählte Sektoren vorgeschlagen.
Auch sollen durch die Grenzsteuer unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen auf der Welt ausgeglichen werden. Dazu soll ein Preis für Emissionen aus importierten Waren eingeführt werden. Das soll für Hersteller außerhalb der EU ein Anreiz sein, in saubere Technologien zu investieren. Produktionen mit „billigeren“ aber umweltbelastenden Prozessen sollen so unattraktiver werden.
Über die genaue Funktionsweise und das Ziel des von der EU geplanten Grenzausgleichs CBAM hatten wir Sie bereits in unserem Beitrag vom 22. November 2021 informiert.

Frankreich verspricht beschleunigte Einigung über CO2-Grenzmaßnahmen

Der französische Präsident Emmanuel Macron erwähnte das Thema bei einer Pressekonferenz im Dezember vergangenen Jahres erneut. Er betonte, dass der Kohlenstoff-Grenzausgleichsmechanismus für ihn der Schlüssel für die Klimaübergangsstrategie der Europäischen Union sei. Außerdem sagte Macron, er strebe eine beschleunigte Verabschiedung des Mechanismus bis Mitte 2022 an. Das wäre unter der EU-Ratspräsidentschaft Frankreichs. Der Präsident setzte damit das klare Signal, dass der Vorschlag der CO2-Grenzsteuer für Frankreich Priorität innerhalb der umfassenden Klimaagenda hat.

Der französische Präsident ist dabei davon überzeugt, diesen grünen Übergang für alle Industrien voranzutreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit sichern zu können. Zeitgleich wird von verschiedenen gemeinnützigen Vereinigungen mit Expertise in der CO2-Preispolitik kritisiert. Ihre Kritik: CBAM verfehlt trotz seiner edlen Bestrebungen die Klimaambitionen. Er gehe nicht angemessen auf die am stärksten gefährdeten Länder ein, die davon negativ betroffen sein könnten.

Wie geht es bei CBAM weiter?

Der CBAM-Vorschlag wird derzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Während das Europäische Parlament im Gesetzgebungsprozess voranschreitet, haben die Parlamentarier:innen die Gelegenheit, den CBAM-Vorschlag gegebenenfalls anzupassen und in jedem Fall so zu gestalten, dass er tiefgreifende Emissionsreduktionen unterstützt und gleichzeitig sicherstellt, dass die EU-Industrien wettbewerbsfähig bleiben.

Unsere Einschätzung

Diese Entwicklungen zeigen auf, dass es nunmehr keine Frage mehr ist, ob der von der EU geplante CO2-Grenzausgleich umgesetzt werden wird. Vielmehr ist es lediglich noch eine Frage der Zeit, wann die Umsetzung konkret erfolgen wird. Wir empfehlen Ihnen daher weiterhin, aus präventiven Gesichtspunkten Liefer- bzw. Bezugsketten im Hinblick auf die kommenden Preisaufschläge zu überprüfen sowie Vertragspartner aus Drittstaaten darauf hinzuweisen, dass sie zukünftig dem Mechanismus unterliegen werden.

Über Entwicklungen in dieser Sache informieren wir Sie selbstverständlich an dieser Stelle weiter.
Haben Sie Fragen rund um CBAM und die CO2-Grenzsteuer der EU? Dann sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Jens Bühner

Partner, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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