Digitaler Euro: EU-Kommission bringt Gesetzentwurf
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30. Juni 2023

Digitaler Euro: EU-Kommission bringt Gesetzentwurf

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Am 28.06.2023 hat die EU-Kommission in Brüssel einen Gesetzentwurf zum rechtlichen Rahmen des digitalen Euro vorgelegt.  Lesen Sie hier, was die Idee des digitalen Euro ist und wie er sich auf den Zahlungsverkehr auswirken wird. 

Digitaler Euro: Was will Brüssel beschließen?

Die EU-Kommission will mit diesem Gesetz den digitalen Euro neben den bisher genutzten Scheinen und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel einführen. Ein digitaler Euro wäre also an der Ladenkasse oder im Onlineshop genauso zulässig wie sein Pendant in Münzform. Die EZB will die europäische Währung mit dem digitalen Euro an das digitale Zeitalter anpassen. 

Die Nutzung des digitalen Euros in wirtschaftlichen Geschäftsmodellen ist jedoch noch unklar. Das Gesetz bezieht sich in erster Linie auf die europäischen Verbraucher:innen.

Was sind die Vorteile des digitalen Euros?

Im Gegensatz zu dezentralen, digitalen Währungen oder Kryptowährungen wie Bitcoin oder Etherium bezöge sich der digitale Euro nur auf den Euro Kurs. Damit wäre die staatliche Währung eine sicherere Variante im digitalen Raum und unterläge nicht den heftigen Kursschwankungen der Kryptowährungen. Anleger:innen hätten eine stabile, von der EZB stabil gehaltene Alternative, die Betrügern keine Plattform für Schwindel mit angeblich rasant steigenden Kryptowährungen bietet. Das könnte das Vertrauen der Verbraucher:innen weg von risikobehafteten dezentralen Währungen wieder zu staatlichen Währungen der Geschäftsbanken lenken.

Der digitale Euro würde zudem das Vermeiden von EU-ausländischen Zahlungsdienstleistern wie PayPal oder Apple Pay möglich machen. Verbraucher:innen würden somit von einer staatenübergreifenden Zahlungslösung mit Regierungsschutz profitieren.

Wie wird der digitale Euro aussehen?

Der digitale Euro hat mehrere denkbare Formate. Diese hängen immer mit einem sogenannten Wallet, also einer digitalen Geldbörse zusammen. So könnte der digitale Euro

  • entweder genau wie Bargeld von der EZB an die Geschäftsbanken übergehen, die diesen dann auf die Wallets der Kund:innen gutschreiben, oder
  • den Verbraucher:innen auf einem eigenen Konto der EZB zur Verfügung stehen.

Fest steht, dass Zahlungsverkehr mit dem digitalen Euro kostenfrei sowie barrierefrei sein soll. Zudem soll der digitale Euro sowohl für Online- als auch Offline-Zahlungen zur Verfügung stehen. So wird er nicht zu einem Privileg der Wohlhabenden und auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung können ihn nutzen. 

Schafft die EU mit dem digitalen Euro das Bargeld ab?

Solange es einen Bedarf und einen Markt für Bargeld gibt, wird die EZB es auch weiterhin herausgeben. Der digitale Euro soll kein Ersatz für das Bargeld sein, sondern eine Ergänzung. Dieser soll parallel zum Bargeld laufen und Verbraucher:innen eine sichere Alternative bieten. Die EU muss jedoch die Anonymität der digitalen Währung prüfen und sicherstellen. Sonst könnte sie Transaktionen politisch lenken und nachverfolgen. 

Unsere Einschätzung

Der Trend weg vom Bargeld und hin zu digitalen Lösungen lässt sich seit Jahren in der EU ablesen. Ob die EZB nun als Wettbewerber auf dem Payment-Markt einsteigen will oder der digitale Euro nichts weiter ist als Bargeld in digitaler Form, wird sich zeigen. Sicher ist, dass eine Änderung auf Endverbraucher:innen zukommt, die jedoch noch einige Jahre Zeit für einen eindeutigen Effekt brauchen wird. Wenn Sie Hilfe bei der Ordnung ihrer Finanzen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Paola Koudela

Prokuristin, Rechtsanwältin

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