
19. Januar 2026
Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaft: Insolvenzrechtliche Unterschiede und Fallstricke
Inhaltsverzeichnis
Gerät ein Unternehmen in finanzielle Schieflage, stellen sich zwei Fragen: Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab – und welche Rolle spielt die Rechtsform? Insbesondere Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich im Insolvenzfall deutlich – insbesondere in Haftung, Fristen und Sanierungsoptionen. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Unterschiede und Praxisfolgen.
Wie sich die Rechtsform auf die Haftung auswirkt
Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Gerät ein Unternehmen in die Insolvenz, betrifft dies auch das persönliche Vermögen des Inhabers. Eine Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen besteht nicht (§ 35 InsO).
Kapitalgesellschaften: Hier ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Gesellschafter haften in der Regel nur mit ihrer Einlage. Die Geschäftsführung kann jedoch bei Pflichtverletzungen wie einer verspäteten Insolvenzantragstellung persönlich haftbar gemacht werden und sich sogar strafbar machen.
Insolvenzantragspflicht: Wie unterscheiden sich die Fristen für Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmer
Kapitalgesellschaften: Diese sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei bzw. sechs Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Eine Missachtung dieser Fristen kann zu zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Einzelunternehmer: Eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht wie etwa für Kapitalgesellschaften (§ 15a InsO) gilt nicht. Das bedeutet: Einzelunternehmer müssen keinen Insolvenzantrag stellen, selbst wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Eine Insolvenzverschleppung ist bei Einzelunternehmern nicht strafbar. Sie können freiwillig einen Insolvenzantrag stellen, etwa im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens. Dennoch können Dritte wie das Finanzamt oder Krankenkassen einen Fremdantrag stellen.
Regelinsolvenz vs. Verbraucherinsolvenz: Welche Insolvenzverfahren sind einschlägig?
Einzelunternehmer können je nach Situation zwischen zwei Verfahren wählen.
- Regelinsolvenzverfahren: Wenn der Unternehmer weiterhin selbstständig tätig ist.
- Verbraucherinsolvenzverfahren: Wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wurde, weniger als 20 Gläubiger bestehen und keine offenen Lohnforderungen vorliegen.
Als juristische Personen durchlaufen Kapitalgesellschaften stets das Regelinsolvenzverfahren.
Restschuldbefreiung vs. Liquidation/Sanierung: Wie läuft der wirtschaftliche Neustart?
Einzelunternehmer können nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von drei Jahren eine Restschuldbefreiung beantragen. Ein wichtiger Schritt für den wirtschaftlichen Neustart.
Kapitalgesellschaften hingegen profitieren nicht von einer Restschuldbefreiung. Ihnen steht nur der Weg der Liquidation oder Sanierung des Unternehmens offen.
Insolvenzverfahren: Welche Besonderheiten gelten bei der Fortführung des Unternehmens?
Einzelunternehmer können mit Zustimmung des Insolvenzverwalters ihre Tätigkeit während des Insolvenzverfahrens fortführen (§ 35 Abs. 2 InsO). Diese sogenannte „Freigabe der Selbstständigkeit“ ermöglicht eine Restrukturierung außerhalb der Insolvenzmasse.
Kapitalgesellschaften benötigen für eine Fortführung meist ein gerichtlich bestätigtes Sanierungskonzept, etwa im Rahmen der Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens.
Ob Einzelunternehmer oder Kapitalgesellschaft: Wie Sie in der Krise reagieren können
Unabhängig von der Rechtsform gilt: Wer frühzeitig handelt, kann Risiken minimieren und Chancen nutzen. Hier einige praxisnahe Empfehlungen:
- Liquidität im Blick behalten:Sowohl Einzelunternehmer als auch Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sollten regelmäßig den Liquiditätsstatus prüfen. Frühwarnsysteme und betriebswirtschaftliche Kennzahlen helfen, drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
- Sanierungsoptionen kennen und nutzen: Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen ein Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung beantragen. Diese Alternativen zur klassischen Insolvenz eröffnen mehr Gestaltungsspielraum. Einzelunternehmer können ebenfalls Sanierungskonzepte entwickeln, etwa mit Hilfe eines Insolvenzplans.
- Professionelle Begleitung ist entscheidend: Die Komplexität des Insolvenzrechts macht eine frühzeitige Beratung durch spezialisierte Unternehmensberater oder Rechtsanwälte sinnvoll. Sie helfen bei der Analyse, der Antragstellung und der strategischen Ausrichtung des Verfahrens – unabhängig von der Rechtsform.
Insolvenz als Chance? Unsere Einschätzung
Ob Einzelunternehmen oder GmbH: Eine Insolvenz ist kein endgültiges Scheitern, sondern kann der Beginn eines Neuanfangs sein. Wer rechtzeitig handelt, hat die Chance, sein Unternehmen zu restrukturieren und langfristig zu erhalten.
Sie haben Fragen zum Insolvenzrecht oder zur richtigen Strategie für Ihr Unternehmen? Unsere Experten Bernhard Görg und Martin Borner unterstützen Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.






