23. September 2021

Erbschaft- und Vermögensteuer in den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2021

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In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl sind natürlich auch Konzepte zur Erbschaft- und Vermögensteuer niedergeschrieben. Hier finden Sie eine auszugsweise Gegenüberstellung der Ideen der einzelnen Parteien. 

Die Vorsätze der Parteien hinsichtlich Erbschaft- und Vermögensteuer haben natürlich Einfluss auf die Unternehmensnachfolge und andere unternehmerische Bereiche.  Selbstverständlich weisen wir darauf hin, dass es sich hier um unverbindliche Gegenüberstellungen und Hinweise unsererseits handelt. Uns ist bekannt, dass die Parteiprogramme zunächst im Gesetzgebungsverfahren nach einer Wahl durchgesetzt werden müssen und insbesondere im Rahmen der Erstellung eines Gesetzesentwurfs nicht unerhebliche Änderungen vorgenommen werden.

CDU/CSU zur Erbschaft- und Vermögensteuer

Die CDU/CSU ist gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und gegen die Einführung einer neuen Vermögensteuer.

SPD zur Erbschaft- und Vermögensteuer

Aus Sicht der SPD ist die Erbschaftsteuer reformbedürftig. Insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Steuerbefreiung von übertragenem „Unternehmensvermögen“ plant die SPD eine Mindestbesteuerung. Damit bezweckt die Partei des Spitzenkandidaten Olaf Scholz eine „Überprivilegierung“ großer Betriebsvermögen zu verhindern.
Außerdem plant  die SPD  die Einführung einer neuen Vermögensteuer, bei der „sehr hohe Vermögen“ natürlicher und juristischer Personen einem Steuersatz von einem Prozent unterliegen. Dem stehen auch geplante hohe Freibeträge gegenüber, die dafür sorgen sollen, dass sich die neue Vermögensteuer auf den „besonders vermögenden Teil der Bevölkerung“ konzentriert. Zudem soll die Grundlage von Betrieben von der Vermögensteuer verschont bleiben.

Das Bündnis 90 / Die Grünen zur Erbschaft- und Vermögensteuer

Auch das Bündnis 90 / Die Grünen plant eine stärkere Erbschaftsteuer insbesondere durch die Verhinderung von derzeit zulässigen „Steuergestaltungen“.
Die Partei der Spitzenkandidatin Annalena Baerbock plant eine Wiedereinführung der Vermögensteuer. Demnach soll Vermögen ab 2 Mio. Euro in Höhe von 1 Prozent besteuert werden. Betriebsvermögen planen die Grünen im „verfassungsrechtlich erlaubten und wirtschaftlich gebotenen Umfang“ zu verschonen.

FDP zur Erbschaft- und Vermögensteuer

Auch die FDP mit Spitzenkandidat Christian Lindner ist gegen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer und gegen die Einführung einer neuen Vermögensteuer.

Die Partei Die Linke zur Erbschaft- und Vermögensteuer

Die Linke plant die existierenden Erbschaftsteuerbefreiungen für „Unternehmensvermögen“ abzuschaffen und die Erbschaftsteuer auf „hohe Erbschaften“ zu erhöhen.
Hinsichtlich einer neuen Vermögensteuer plant die Partei des Spitzenkandidatenduos aus Janine Wissler und Dietmar Bartsch einen progressiven Tarif, der von 1 Prozent auf 5 Prozent ansteigen kann. Dabei soll es Freibeträge von 1 Millionen Euro pro Person geben (Verheiratete: 2 Millionen Euro) und einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen. Die Altersvorsorge soll nicht in die Besteuerungsgrundlage einfließen.
Zusätzlich plant die Linke die Einführung einer Vermögensabgabe zur Bewältigung der Corona-Krise. Dabei möchte sie die Abgabe auf Nettovermögen (also nach Abzug von Schulden) von über 2 Mio. Euro erheben. Betriebsvermögen unterliegt bis zu einem Freibetrag von 5 Mio. Euro nicht dieser Abgabe. Der Abgabesatz steigt progressiv von 10 Prozent bis auf 30 Prozent und kann in zwanzig Jahresraten gezahlt werden.

Mögliche Aussichten auf Basis wahrscheinlicher Koalitionsmöglichkeiten

Im Fall einer Ampel-Koalition würde die SPD zusammen mit den Grünen hinsichtlich ihrer Parteiprogramme für eine Reformierung des Erbschaftsteuergesetzes stehen. Inwieweit diese Reformvorschläge durch die FDP angepasst werden würden, ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren.
Im Fall einer R2G-Koalition würden mit der SPD, den Grünen und der Linken alle Parteien für eine Reformierung der Erbschaftssteuer stehen.
Es ist daher aus heutiger Sicht also nicht unwahrscheinlich, dass es bei den beiden beschriebenen Koalitionsmöglichkeiten mindestens zu einer Veränderung oder Anpassung der heutigen Erbschaftsteuer kommen könnte. In beiden Koalitionsmöglichkeiten, könnte der Reformschwerpunkt auf die jetzige Begünstigung des „Unternehmensvermögens“ fallen. Hierzu haben wir Ihnen bereits detailliert geschildert, was mit der Regel- oder Optionsverschonung auf sich hat.
Daher stellt sich zurecht die Frage, wie lange eine solche Steuerbefreiung im Fall von (existenzsichernden) Unternehmensübertragungen noch in Anspruch genommen werden kann.

Unsere Einschätzung

In der Unternehmensnachfolge empfehlen wir – ohnehin und unabhängig von der Bundestagswahl – nicht bis zum Erbfall zu warten, sondern auch aus heutiger Sicht (auch in jüngeren Jahren), eine Übertragung zu Lebzeiten im Blick zu haben. Eine solche Übertragung wäre unter Berücksichtigung der in heutiger Form (noch) bestehenden Schenkungsteuerbefreiungen für „Unternehmensvermögen“ möglich.
Wie bereits in unserem Blogbeitrag „Unternehmensnachfolge: Verschonung von Unternehmensübertragungen und unser Monitoring-Programm“ detailliert beschrieben, können wir Ihnen wie folgt helfen:

Erbschaft- und Vermögensteuer in den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2021 - Erbschaft- und Vermögensteuer - Ecovis Bundestagswahl1

Vor der Übertragung: Probesterben/-schenken für Planungszwecke

Durchführung eines sogenannten rechnerischen Probesterbens/-schenkens, in dem wir die Voraussetzungen der Options- oder Regelverschonung prüfen. Stellt sich dann heraus, dass die Voraussetzungen für eine Regel- oder Optionsverschonung nicht erfüllt sind, zeigen wir Ihnen, woran es liegt und durch welche Änderungen / Umstrukturierungen die Voraussetzungen erfüllt werden können. So kann in jedem Fall verhindert werden, dass „blind“ übertragen wird, wodurch eine gegebenenfalls existenzgefährdende Erbschaft-/ Schenkungsteuerbelastung entstehen kann.

Nach der Übertragung: Unser Monitoring-Programm

  • Im Rahmen eines Veräußerungsszenarios stellen wir dar, wie hoch eine Nachversteuerung wäre, wenn Sie zum Beispiel das Unternehmen innerhalb der Behaltensfrist veräußern würden.
  • Beim Lohnsummenmonitoring prüfen wir für Sie jedes Jahr die Behaltensfrist. Das    gibt Ihnen Handlungsspielraum bei Personalentscheidungen oder weist auf Handlungsnotwendigkeiten hin.
  • Wir checken für Sie im Rahmen einer Überentnahmeprüfung, ob vor dem Ende der Behaltensfrist eine Überentnahmetatbestand vorliegt.
    Haben Sie Fragen zu unserer Einschätzung? Benötigen Sie generell Unterstützung bei der Übertragung Ihrer Vermögens?

Sprechen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da.

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

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