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Akram Juja

Associate Partner und Steuerberater

Vita

  • Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge
  • Associate Partner ECOVIS KSO
  • Bestellung zum Steuerberater
  • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
  • Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Bergischen Universität Wuppertal, Abschluss: Master of Science
  • Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Bochum, Abschluss: Bachelor of Arts
  • Ausbildung zum Industriekaufmann

Publikationen

  • Akram Juja: Vorbehaltsnießbrauch bei Personengesellschaften – Eine einkommen- und schenkungsteuerrechtliche Würdigung in ErbStB 2021, Seite 310 (Heft 10)
  • Akram Juja/Jonas Thomée: Eine Abgrenzung zwischen sonstigem Verwaltungsvermögen, Finanzmitteln und Produktivvermögen – Teil 1 in ErbStB 2022, Seite 111 (Heft 4)
  • Akram Juja: Eine Abgrenzung zwischen sonstigem Verwaltungsvermögen, Finanzmitteln und Produktivvermögen – Teil 2 in ErbStB 2022, Seite 171 (Heft 6)
  • Akram Juja: Wohnungsunternehmen – Eine kurze Würdigung zur Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG und der erweiterten Grundstückskürzung – Teil 1 in ErbStB 2023, (Heft 1)
  • Akram Juja/Julian Heesemann: Wohnungsunternehmen – Eine kurze Würdigung zur Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG und der erweiterten Grundstückskürzung – Teil 2 in ErbStB 2023, (Heft 3)
  • Wilhelm Kollenbroich / Akram Juja: Familienstiftungen: Eine kurze erbschaft- und ertragsteuerliche Würdigung – Teil I in ErbStB 2024, Seite 43 (Heft 2)
  • Akram Juja: Konzerninterne Vermietung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und § 4h EStG i.d.F. des Kreditzweitmarkförderungsgesetzes in ErbStB 2024, (Heft 4)
  • Wilhelm Kollenbroich / Akram Juja: Familienstiftungen: Eine kurze erbschaft- und ertragsteuerliche Würdigung – Teil II in ErbStB 2024, Seite 173 (Heft 6)

Schwerpunkte

  • Für Unternehmer sind die meisten langfristigen Entscheidungen mit steuerlichen Auswirkungen verbunden. Und auch privat folgen auf große Veränderungen oft steuerliche Effekte. Daher ist es sinnvoll, unternehmerische wie private Grundsatzentscheidungen auch vor einem steuerlichen „Gesamthintergrund“ zu betrachten und sie dann entsprechend strategisch zu gestalten. Auch wenn es natürlich qualitative Unterschiede zwischen den Möglichkeiten der Steuergestaltung eines Konzerns und denen eines Handwerksbetriebs gibt – die wirtschaftliche Relevanz ist für beide in gleichem Maße gegeben.

  • Gern wird die Regelung der Unternehmens- oder Vermögensnachfolge weit in die Zukunft verschoben. Man fühlt sich ja noch gesund und leistungsfähig. Doch: Nur wer frühzeitig plant, kann erfolgreich übertragen. Hemmungen, die eigene Nachfolge zu regeln, können ge­fährlich werden. Denn es drohen rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Risiken bei einer nicht geregelten oder – noch schlimmer – bei einer fehlerhaften Nachfolgeregelung. Lösungen für das Thema Nachfolge müssen beiden Seiten gerecht werden. Unternehmer, die übergeben, wollen ihr Le­benswerk, ihre Familie und die Mitarbeiter gesichert sehen. Unternehmer, die übernehmen, wollen einen gesunden Betrieb mit Perspektive.

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