Wachstumschancengesetz: Änderungen im Erbschaftsteuergesetz
© ivanko80/ Adobe Stock

2. April 2024

Wachstumschancengesetz: Änderungen im Erbschaftsteuergesetz

Kategorien: Steuerberatung

Am 22.03.2024 hat das Wachstumschancengesetz durch die Zustimmung des Bundesrates die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Auch bei der Werterhöhung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gibt es Änderungen. Erfahren Sie hier, wie sich das Wachstumschancengesetz auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer auswirkt.

Werterhöhung einer Beteiligung: Das galt vor dem Wachstumschancengesetz.

Bis vor kurzem gab es eine Gesetzeslücke bei der Werterhöhung einer Beteiligung von persönlich haftenden Gesellschafter:innen an einer KGaA. Besondere Aufmerksamkeit erlangte diese Gesetzeslücke durch das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 11.07.2023 (Az.: 3 K 188/21; Revision wurde beim BFH eingelegt Az.:II R 23/23). Dieses Urteil besagt, dass disquotale Einlagen von Kommanditaktionär:innen nicht als Quotenschenkungen an persönlich haftende Gesellschafter:innen qualifiziert werden. Im Rahmen einer Quotenschenkung würde vereinfacht ausgedrückt die Einlage eines/einer Gesellschafter:in eine quotale Schenkung an die anderen Gesellschafter:innen darstellen. Die Einlage erhöht den Unternehmenswert wodurch die anderen Gesellschafter:innen durch ihre Beteiligung bereichert werden.

Warum lag keine freigebige Zuwendung an den/die persönlich haftende:n Gesellschafter:in vor? 

Erhöht sich der Wert der Beteiligung eines/einer persönlich haftenden Gesellschafter:in einer KGaA, der/die nicht am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist, dadurch, dass ein:e andere:r Gesellschafter:in ohne Gegenleistung Vermögen in die KGaA einbringt liegt nach Ansicht des Finanzgerichts keine freigebige Zuwendung des/der einbringenden Gesellschafter:in an den/die persönlich haftende:n Gesellschafter:in vor. 

Persönlich haftende Gesellschafter:innen halten keinen Anteil an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 7 Abs. 8 ErbStG (alte Fassung), da ihre Beteiligung bisher definitorisch nicht aufgeführt ist. Kurz gesagt lag bisher kein Tatbestandsmerkmal für diesen Sachverhalt vor. Es bleibt abzuwarten, ob das Finanzgerichtsurteil vom Bundesfinanzhof bestätigt wird.

Werterhöhung einer Beteiligung: Das ändert sich mit dem Wachstumschancengesetz

Zur Schließung dieser möglichen Besteuerungslücke bei disquotalen Einlagen in eine KGaA wurde der § 7 Abs. 9 ErbStG neu eingeführt. Dadurch wird die Werterhöhung des Anteils eines/einer persönlich haftenden Gesellschafter:in an einer KGaA als schenkungssteuerbarer Vorgang ergänzt. Durch die Einführung des § 7 Abs. 9 ErbStG soll lediglich der Zweifel der Anwendbarkeit der Vorschrift zur sogenannten Quotenschenkung im Zusammenhang mit der KGaA ausgeräumt werden. Zudem soll klargestellt werden, dass die Vorschrift auch auf persönlich haftende Gesellschafter:innen einer KGaA Anwendung findet.

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen

Die Gesetzesänderung tritt am Tag der Verkündung der Gesetzesänderung in Kraft.

Unsere Einschätzung

Durch diese Gesetzesänderung zeigt sich, dass der Gesetzgeber schneller auf vermeintliche Gesetzeslücken reagieren kann als gedacht. Eine gründliche und professionelle Nachfolgeplanung sollte nicht auf ggf. unsystematische Gesetzeslücken abstellen, sondern das Gesetz zweckgemäß nutzen und im Zusammenspiel mit allen Steuerarten den legitimen Gesamtvorteil hervorbringen. Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Nachfolgeplanung brauchen, sprechen Sie Akram Juja gerne an.

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Expert:innen zu diesem Thema

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Stephanie Ernst

Prokuristin, Steuerberaterin, Diplom-Finanzwirtin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Das könnte Sie auch interessieren

  • Wachstumschancengesetz: Änderungen bei Vermächtnissen im Erbschaftsteuergesetz

    Am 22.03.2024 hat das Wachstumschancengesetz durch die Zustimmung des Bundesrates die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen. Durch das Wachstumschancengesetz soll der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und das Steuersystem an zentralen Stellen vereinfacht und modernisiert werden. Auch im Bereich der Erbschaft- und [...]

    Akram Juja

    22. Apr 2024

  • Hilfe für neue Technologien: Die Forschungszulage

    Der Bundestag beschloss das Wachstumschancengesetz bereits Ende 2023. Endgültig verabschiedet wurde es jedoch erst Ende März 2024. Es zielt in Kombination mit der Forschungszulage auf die Stärkung der Innovationsfähigkeit und auf das Wachstum von Unternehmen ab. Der Fokus liegt vor [...]

    Alexander Lejer

    17. Apr 2024

  • Erbschaftssteuer: Berliner Testament mit Jastrowscher Klausel

    Eine weit verbreitete Regelung zur Nachlassplanung bei Ehegatten ist das sogenannte Berliner Testament. Vereinfacht ausgedrückt ist der andere Ehegatte beim ersten Erbfall Alleinerbe. Die Kinder sind dann im Erbfall nach dem verbliebenen Ehegatten die Erben. Jedoch können die Kinder im [...]

    Akram Juja

    09. Apr 2024