25. Juni 2020

Nachweise zur Überbrückungshilfe: Es braucht eine digitale Schnittstelle

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Wer die Überbrückungshilfe erhalten möchte, muss Nachweise liefern. Der Bund sollte eine digitale Schnittstelle für Nachweise zur Überbrückungshilfe schaffen.

Die geplante Überbrückungshilfe erfordert Nachweise. Dazu sollten Sie gewisse Vorbereitungen treffen. Zumindest unter der Voraussetzung, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Überbrückungshilfe beantragen: Das sind die Voraussetzungen

In den Monaten April und Mai 2020 muss im Vergleich zu den Vorjahresmonaten April und Mai 2019 in Summe ein Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent vorliegen. Nur dann dürfen Sie überhaupt die neue Überbrückungshilfe beantragen.

Für die Monate Juni, Juli und August 2020 muss im Vergleich zu den Vorjahresmonaten Juni, Juli und August 2019 jeweils ein Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent vorliegen. Das müssen Sie durch eine Prognoserechnung darlegen und im Nachgang entsprechend nachweisen.

Datenübermittlung der Nachweise zur Überbrückungshilfe: Digitale Schnittstelle einrichten

Unser Partner hsp Handels-Software-Partner GmbH hat die Idee einer digitalen Schnittstelle ins Spiel gebracht.

Eine solche Schnittstelle ist technisch für andere Zwecke bereits im Einsatz. Für die E-Bilanz hat die Finanzverwaltung bereits vor einigen Jahren die Voraussetzungen der elektronischen Datenübermittlung geschaffen und implementiert. Die relevanten Daten werden anhand von XBRL-Dateien übertragen. Die technische Infrastruktur könnte nun auch für die Datenübermittlung zur Corona-Überbrückungshilfe eingesetzt werden.

Weiter unten finden Sie dazu einen offenen Brief des Geschäftsführers Paul Liese der hsp Handels-Software-Partner GmbH an den Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Unsere Einschätzung

Wir halten das für eine gute und effiziente Lösung. Daher unterstützen wir diese Idee.

Wir bitten die Behörden, eine solche digitale Lösung umzusetzen.

Sie würden damit die Digitalisierung im Land weiter vorantreiben und eine effiziente und leicht handhabbare Lösung bieten. Diese Lösung können die Behörden auch für zukünftige Abfragen leicht nutzbar machen. Vorteile dieser digitalen Schnittstelle würden sich für alle Beteiligten, also Unternehmen, Behörden und Berater, ergeben; eine Win-Win-Situation für alle.

 

 

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