2. April 2020

Praxiserfahrungen: Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

Kategorien: Allgemein

Hier teilen und beantworten wir die Fragen zum Kurzarbeitergeld, die unsere Mandanten in der täglichen Arbeit häufig stellen. Das sind Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld:

Wann können Arbeitgeber Anträge auf Kurzarbeit stellen?

Das können Sie bei Auftragsrückgängen und der teilweisen oder vollständigen Nichtbeschäftigung Ihrer Arbeitnehmer. Den Antrag auf Kurzarbeitergeld können Sie in der aktuellen Sitation auch rückwirkend ab dem 1. März 2020 für die nächsten 12 Monate stellen.

Was bedeutet Kurzarbeit finanziell für die Mitarbeiter?

Arbeitnehmer erhalten grundsätzlich 60 Prozent ihres Nettolohns. Müssen sie Kinder versorgen, dann bekommen sie 67 Prozent ihres Nettolohns. Der Arbeitgeber finanziert das Kurzarbeitergeld vor und erhält es von den zuständigen Arbeitsagenturen zurück.

Was bedeutet Kurzarbeit für die Sozialversicherungsbeiträge?

Aufgrund der Corona-Krise werden Arbeitgeber von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld befreit. Sie zahlen 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen, bekommen diese aber im Nachgang von der Arbeitsagentur erstattet.

Bei Beantragung des vollen Kurzarbeitergeldes entstehen im Betrieb keine Personalkosten mehr. Gehälter, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen entfallen komplett. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz der Arbeitnehmer während der Bezugszeit des Kurzarbeitergeldes bestehen bleibt.

Worauf müssen Arbeitgeber achten, bevor sie das Kurzarbeitergeld beantragen?

Die Umsetzung des Kurzarbeitergeldes benötigt eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat. Existiert kein Betriebsrat, müssen die Mitarbeiter schriftlich zustimmen. Ohne diese Zustimmung sollten Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen prüfen, da für die nicht zustimmenden Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

Wann dürfen Arbeitgeber überhaupt Kurzarbeitergeld beantragen?

In der aktuellen Situation ist es so, dass mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter mit mindestens 10 Prozent ihres Bruttogehalts von der Kurzarbeit betroffen sein müssen. Allerdings sollte der Arbeitnehmer erst alle Überstunden abbauen und den Resturlaub 2019 vollständig nehmen, bevor der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragt. Für den Urlaub des laufenden Jahres gilt das nicht. Diesen muss der Arbeitnehmer nicht nehmen.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters in Kurzarbeit?

Bei Kurzarbeit, die sich auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, ist der Urlaubsanspruch an die neue Arbeitsverpflichtung anzupassen. Wo statt an sechs Tagen in der Woche nur noch an zwei Tagen, also nur noch zu 33,3 Prozent, gearbeitet wird, hat der hat der Arbeitnehmer auch nur noch ein Drittel seines Urlaubsanspruchs.

Bei „Kurzarbeit Null“, also dem vollständigen Wegfall der Arbeitspflicht, besteht auch kein Urlaubsanspruch.

Können Arbeitnehmer während der Kurzarbeit Urlaub nehmen?

Ja, Arbeitgeber müssen das Urlaubsentgelt in der üblichen Höhe gewähren. Verdienstkürzungen, die durch Kurzarbeit eintreten, bleiben dabei unberücksichtigt.

Ab wann wird das Kurzarbeitergeld gezahlt?

Frühestens ab dem Monat der Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag für April 2020 muss bis spätestens zum 30.04.2020 bei der zuständigen Arbeitsagentur eingegangen sein.

Was können Arbeitgeber tun, um den Lohnausfall ihrer Mitarbeiter zu mildern?

Arbeitgeber können freiwillige Zuschüsse zahlen, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Damit kann der Arbeitgeber den Verdienstausfall des Arbeitnehmers teilweise kompensieren.

Sie können die Zuschüsse einzelvertraglich vereinbaren. Sie sind allerdings in der Regel innerhalb einer Tarifvereinbarung geregelt. Diese Zuschüsse sind lohnsteuersteuerpflichtig.

Sofern Zuschüsse plus Kurzarbeitergeld das fiktive Arbeitsentgelt nicht übersteigen, müssen sie dem sozialversicherungsbeitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzugerechnet werden. Damit bleiben die freiwilligen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der Leistungsgewährung in der Sozialversicherung außer Betracht.

Ist Kurzarbeitergeld auch bei befristeten Verträgen und verlängerten Befristungen möglich?

Ja.

Ist Kurzarbeitergeld auch für ausländische Arbeitnehmer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis möglich?

Ja, wenn sich ausländische Arbeitnehmer in einem legalen, versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden und eine eventuell erforderliche Arbeitserlaubnis haben, können diese auch Kurzarbeitergeld bekommen.

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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