27. Mai 2021
Frist für Abgabe der Steuererklärungen 2020 verlängert
Der Bund verlängert die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020. Erfahren Sie, welche Fristen für Sie nun gelten und wieso sich Steuerberater:innen für verlängerte Fristen eingesetzt haben.
Die Steuerberater:innen haben sich über ihre Verbände sehr stark für eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2020 ausgesprochen. Nun einigten sich die Koalitionsfraktionen auf eine Verlängerung der Abgabefristen.
Reguläre Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2020
Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige die Steuererklärungen bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Beauftragen Steuerpflichtige eine:n Steuerberater:in, verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres. Konkret bedeutet das: Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 ohne Mithilfe von Steuerberater:innen endet am 31. Juli 2021. Sollten Sie eine:n Steuerberater:in beauftragen, wäre Ihre Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2020 der 28. Februar 2022.
Verlängerte Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2020
Der Bund verlängert die Fristen nun jeweils um drei Monate. Das bedeutet:
- Ohne steuerliche Beratung müssen Sie ihre Steuererklärungen für 2020 bis zum 31. Oktober 2021 abgeben.
- Wenn Sie sich steuerlich beraten lassen, gilt als Frist für die Steuererklärungen 2020 der 31. Mai 2022.
Gründe für die Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung 2020
Die Steuerberater:innen sind weiterhin massiv mit den Corona-Hilfen und der Betreuung in Not geratener Unternehmen beschäftigt. Viele Zusatzaufgaben drängen nach wie vor das Tagesgeschäft in den Hintergrund. Die Koalitionspartner im Deutschen Bundestag hatten daher – auf Drängen des Berufsstands der Steuerberater:innen – Ende letzten Jahres bereits die Abgabefristen für die Erklärungen 2019 verlängert. Aber es ist heute schon klar absehbar: Auch für die Steuererklärungen 2020 braucht der Berufsstand einen zeitlichen Aufschub. Ohne eine Fristverlängerung wäre die viele Arbeit für unsere Mandant:innen einfach nicht mehr zu leisten.
Steuerberaterverband setzte sich für Fristverlängerungen ein
Der DStV hatte daher in Gesprächen mit den finanzpolitischen Sprechern der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen frühzeitig die Notwendigkeit einer Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2020 adressiert und auf zeitnahe gesetzliche Planungssicherheit gedrängt (u.a. DStV-Stellungnahme S 03/21). Erfreulicherweise berücksichtigte der Finanzausschuss des Bundesrats auf Initiative des hessischen Finanzministers dieses Anliegen in seinen Beschlussempfehlungen zum Regierungsentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes (BR-Drs. 245/1/21).
Auch die Koalitionsfraktionen sind sich nun einig (Beschlussempfehlung des BT-Finanzausschusses, BT-Drs. 19/29848). Die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2020 werden für beratene Steuerpflichtige bis Ende Mai 2022 verlängert. Die endgültige Zustimmung des Bundesrates wird wohl Ende Juni erfolgen.
Unsere Einschätzung
Wir begrüßen die Fristverlängerung ausdrücklich. Dieses verschafft uns, aber auch Ihnen als Steuerpflichtige:r, etwas Luft. Denn nach wie vor gibt es in der Krise genug zu tun und der Fokus liegt nach wie vor auf anderen Dingen als auf dem Tagesgeschäft.
Wir als Steuerberater:innen setzen uns ganz stark für Sie als unsere Mandant:innen ein. Vielfältigste Aufgaben wie die Beantragung von Corona-Hilfen, Beratung im Zusammenhang mit der Vergabe von KfW-Krediten, Erstellung von Planungsrechnungen aufgrund von Liquiditätsengpässen, Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwält:innen hinsichtlich insolvenzrechtlichen Fragestellungen, lassen es einfach nicht zu, mit den normalen Arbeiten wie gewohnt fortzufahren. Daher ist es aus unserer Sicht unabdingbar, die Abgabefristen zu verlängern.
Gerne stehen wir Ihnen neben der nicht alltäglichen Corona-Beratung auch für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen zur Verfügung. Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Holen Sie sich Ihre individuelle Beratung.