10. November 2021

Grundsteuerreform – wegen der kurzen Abgabefristen bei der Feststellungserklärung müssen Grundstücksbesitzer jetzt handeln!

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Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu. Für Besitzer und Besitzerinnen von Grundstücken bedeutet das, dass sie jetzt handeln müssen. In unserem vorliegenden Beitrag zum Thema Grundsteuerreform erhalten Sie einen Überblick über die geplanten Abgabefristen für die anstehende Feststellungserklärung.

Feststellungen der Grundsteuerwerte zum 1. Januar 2022

Im Jahr 2019 wurde eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Das hat Folgen. Denn erstmals müssen die Grundsteuerwerte von etwa 36 Millionen Grundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in der Bundesrepublik nach den neuen gesetzlichen Regeln berechnet werden. Die Festellung der Grundsteuerwerte hat hierbei auf den sogenannten “Hauptfeststellungszeitpunkt”, den 1. Januar 2022 zu erfolgen.

Bei der Grundsteuerreform gelten Bundesmodell oder Ländermodell

Als Grundstücksbesitzer oder Grundstücksbesitzerin müssen Sie beachten, dass die Bundesländer eine vom Bundesrecht (sogenanntes Bundesmodell) abweichende Regelung zur Ermittlung der Grundsteuer nutzen dürfen (sogenanntes Ländermodell). Von dieser Möglichkeit haben neben Baden-Württemberg auch Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland Gebrauch gemacht – oder planen es zumindest. Folge: Zukünftig wird es einen Flickenteppich von unterschiedlichen Bewertungsmodellen für die Ermittlung der Grundsteuer in Deutschland geben.

Abgabefrist der Feststellungserklärungen

Per Gesetz beträgt die Abgabefrist der Feststellungserklärungen mindestens einen Monat ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung durch das Finanzamt. Nach aktuellem Stand sieht es so aus, als müssten Grundstücksbesitzer:innen die Feststellungserklärungen unabhängig von der Anwendung des Bundes- oder Landesmodells einheitlich im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Oktober 2022 einreichen. Eine frühere Abgabe der Feststellungserklärungen scheint aufgrund der notwendigen technischen Bereitstellung der Formulare seitens der Finanzverwaltung nicht möglich zu sein.

DStV fordert längere Abgabefristen für Feststellungserklärungen

Insbesondere für Immobilienunternehmen und Unternehmen mit vielen Grundstücken dürfte diese Abgabefrist jedoch knapp bemessen sein. Dafür gibt es gleich mehrere Gründe. Beispielsweise die zeitaufwendige Erstellung oder die Einarbeitung des Fachpersonals in die verschiedenen Bewertungsmodelle.
Je nach Anzahl und Lage der Grundstücke finden außerdem bis zu acht verschiedene Bewertungsmodelle Anwendung. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Steuerberater Verband e.V. (DStV) bereits zu diesem Zeitpunkt längere Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen.

Unsere Einschätzung

Damit eine reibungslose Abgabe der Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitraum 1. Januar 2022 gelingt, raten wir Ihnen, sich frühzeitig mit den Besonderheiten des neuen Bundesmodells und / oder der verschiedenen Landesmodelle vertraut zu machen. Insbesondere sollte zeitnah eine Bestandsaufnahme der je nach Bewertungsmodell erforderlichen Daten vorgenommen werden.

Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Grundsteuerreform und möchten Sie erfahren, was Sie als Grundstückseigentümer:in außerdem dringend beachten müssen?

Dann sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
Mit unseren digitalen Möglichkeiten unterstützen wir Sie gerne auch über die Grenzen von NRW hinaus im anstehenden Erklärungsprozess.
 

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