Schätzungsankündigungen für die Grundsteuer kommen
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6. Oktober 2023

Schätzungsankündigungen für die Grundsteuer kommen

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Im vergangenen Jahr wurde kaum ein Thema in der Steuerwelt so kontrovers diskutiert wie die neuen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundvermögen. Der Gesetzgeber musste sie als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 treffen. Daraufhin forderte der Gesetzgeber im Zuge der Grundsteuerreform alle Eigentümer:innen von Grundbesitz auf, ab dem 01. Juli 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Letzter Abgabetermin war der 31. Januar 2023 (02. Mai 2023 in Bayern). 

Grundsteuer: Das ist der aktuelle Stand

In vielen Bundesländern haben die Finanzämter Eigentümer:innen noch einmal zur Abgabe ihrer Erklärungen aufgefordert. Sanktionen blieben in den meisten Fällen aus. Allerdings laufen auch diese Fristen allmählich aus. Doch was bedeutet das im Einzelnen für die noch offenen Grundsteuerfälle und wie viele sind es?

Ein kurzer Blick auf die Statistik der Grundsteuer

Bis heute sind rund 33,9 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben worden. Im Verhältnis zu den erwarteten knapp über 36 Millionen Grundsteuererklärungen liegt die Quote bei etwa 93 Prozent. Im Umkehrschluss bedeutet das: Mindestens 7 Prozent der Eigentümer:innen haben ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben.

Was passiert bei einer verspäteten Abgabe der Grundsteuererklärung?

Wer den Termin zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpasst, muss unter Umständen mit Verspätungszuschlägen rechnen. Sofern ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, beträgt er  mindestens 25 Euro für jeden Monat der eingetretenen Verspätung. In den Bundesländern, in denen das Bundesmodell Anwendung findet, wird der gesetzlich verpflichtende Verspätungszuschlag für die Grundsteuererklärung auf den 01. Januar 2022 jedoch außer Kraft gesetzt. Das hat zum Ergebnis, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Falle einer verspäteten Abgabe der Grundsteuererklärung auf den 01. Januar 2022 nur im Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung des Finanzamts erfolgen kann.

Welche Mittel haben die Finanzbehörden zur Einforderung der offenen Grundsteuererklärungen?

Das Finanzamt ist in begründeten Fällen dazu berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen. Die Festsetzung eines Zwangsgelds erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt wird die Festsetzung eines Zwangsgelds angedroht, danach erst kann es das angedrohte Zwangsgeld festsetzen. Wird die Grundsteuererklärung vor der Festsetzung abgegeben, müssen die Eigentümer:innen kein Zwangsgeld zahlen. Das festgesetzte Zwangsgeld darf gemäß § 329 Abgabenordnung (AO) den Betrag in Höhe von 25.000 EUR nicht überschreiten. Bis zu diesem Betrag liegt die festgesetzte Höhe im Ermessen des Finanzamts und richtet sich nach den Umständen des individuellen Sachverhalts.

Der Gesetzgeber kann, genau wie bei der Nichtabgabe einer verpflichtenden Einkommensteuererklärung, die Besteuerungsgrundlagen auch schätzen. Eine erfolgte Schätzung befreit die Eigentümer:innen jedoch nicht von der Abgabe der Grundsteuererklärung, sodass das Finanzamt die Zwangsgeldfestsetzung nicht zurücknehmen muss.  

Der Verfahrensstand in verschiedenen Bundesländern

Konkret machte das Ministerium für Finanzen in Baden-Württemberg am 25. September 2023 darauf aufmerksam, dass bereits in den kommenden Wochen Schätzungsankündigungen für die offenen Grundsteuererklärungen versandt werden sollen.

Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben und dadurch eine Schätzung vermeiden. Aus diesem Grund enthält jede Schätzungsankündigung in Baden-Württemberg nochmal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Schätzungsbescheide verschicken. Diese Schätzungsbescheide werden grundsätzlich nach einem Monat bestandskräftig.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk verkündete bereits im August, dass in Nordrhein-Westfalen damit begonnen worden ist, Schätzungsbescheide zu versenden.

Warum sollten Sie eine Schätzung vermeiden?

Die Hauptproblematik an der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege ist, dass die Finanzbehörden Steuervergünstigungen oder Steuerbefreiungen ohne Mitwirken der Eigentümer oftmals nicht berücksichtigen können. Die in Folge einer Schätzung festgesetzten Grundsteuerwerte fallen daher vermehrt zu Ungunsten der Eigentümer aus.

Unsere Einschätzung

Wir empfehlen Eigentümer:innen von Grundbesitz die zeitnahe Einreichung der erforderlichen Grundsteuererklärung, um den Erlass von Schätzungsbescheiden oder die Festsetzung von Zwangsgeldern zu vermeiden.

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung der Grundsteuererklärung benötigen, sprechen Sie uns gerne an!

Expert:innen zu diesem Thema

Janina Himmelmann

Steuerberaterin, Master of Law

Peter Kollenbroich

Partner, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, LL.M.

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