7. Mai 2021

Härtefallfonds für von Corona betroffene Unternehmen startet bald

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Der Bund hat den Härtefallfonds für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Beantragung soll je nach Bundesland bereits ab Mitte Mai 2021 möglich sein. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über Antragsvoraussetzungen und Förderhöhen.

Bereits im März konnten Sie sich auf unserem Blog erstmals über den geplanten Härtefallfonds des Bundes informieren. Nun gibt es konkrete Infos dazu, welche Unternehmen antragsberechtigt sind und zur Förderhöhe des Härtefallfonds in der Corona-Krise.

Der Härtefallfonds ist ausschließlich für absolute Einzelfälle konzipiert. Er bietet daher keine flächendeckende Hilfe an. Zwingende Voraussetzung sind Corona-bedingte erhebliche Engpässe bei der Liquidität, ohne die Möglichkeit der Nutzung anderer Hilfsprogramme.

Der Härtefallfonds wurde vom Bund konzipiert, wird aber von den Bundesländern ausgegeben und verwaltet. Daher gibt es auch länderspezifische Unterschiede. Die Finanzierung des Fonds teilen sich Bund und Länder 50/50.

Wer kann Hilfen aus dem Härtefallfonds beantragen?

Ziel des Härtefallfonds ist die Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund spezieller Umstände für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 keine der anderen bestehenden Corona-Hilfen des Bundes oder der Länder beantragen können. Dementsprechend dürfen beantragende Unternehmen keine andere Corona-Hilfe erhalten haben. Außerdem müssen sie im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 Verluste gemacht haben. Daraus muss eine wirtschaftliche Bedrohung oder ein Liquiditätsengpass entstanden sein. Zudem muss das Unternehmen einen Firmensitz und ein zuständiges Finanzamt in dem Bundesland haben, in dem es die Hilfe beantragt. Öffentliche Unternehmen erhalten daher nach wie vor keine Förderung.

Antrag auf Härtefallfonds stellen

Einen Antrag auf Hilfen aus dem Härtefallfonds können Unternehmen nur über prüfende Dritte stellen. Als solche gelten wie bei den anderen Corona-Hilfen auch Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Rechtsanwält:innen sowie vereidigte Buchprüfer:innen. Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Beantragung selbstverständlich gerne.

Maximale Förderhöhe für Unternehmen im Rahmen des Härtefallfonds

Grundsätzlich und im Regelfall beträgt die maximale Förderhöhe für Unternehmen 100.000 Euro. In Einzelfällen können nach Prüfung allerdings wohl auch höhere Beträge ausgezahlt werden.

Wer prüft Anträge auf Hilfen aus dem Härtefallfonds?

Wer Hilfen aus dem Härtefallfonds bewilligt bekommt, entscheidet sich in Einzelfallprüfungen. Diese führt eine Härtefallkommission durch, die aus Expert:innen der Staatskanzlei, des Wirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums, der Investitionsbank und der Verwaltung besteht. Die konkrete Zusammensetzung des Gremiums und die Prüfung der Anträge dürfte sich je nach Bundesland unterscheiden.

Wann gelten Unternehmen als Einzelfälle und erhalten Hilfen aus dem Härtefallfonds?

  • Das Unternehmen erreichte keinen 30%-igen Umsatzeinbruch.
  • Die Vergleichszeiträume passten nicht, weil im Referenzzeitraum des Vorjahres unvorhergesehene niedrigere Umsätze erzielt wurden.

Unsere Einschätzung

Nach wie vor halten wir die Konzeption des Härtefallfonds für zielführend und erfreulich. So können echte notleidende Unternehmen, die aufgrund von sehr speziellen Fallkonstellationen bislang keine Unterstützung bekommen konnten, doch noch Hilfen beantragen. Leider gibt es tatsächlich einige Unternehmen, die durch das Raster gefallen sind. Die erhalten nun Hilfe.

Jetzt müssen wir abwarten, wie die einzelnen Bundesländer die Hilfen im Detail ausgestalten, wie das Antragsverfahren funktionieren wird und wann es denn tatsächlich startet. Sobald wir neuere Informationen haben, informieren wir Sie hier über unseren Blog.

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Wir stehen Ihnen zur Verfügung.

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