4. August 2020

Lieferkettengesetz: Unternehmen müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen

Kategorien: Allgemein

Mittlerweile fordern es manche Unternehmen sogar selbst: ein Lieferkettengesetz. Doch würden Unternehmen ihre Hausaufgaben machen, bräuchte es kein Lieferkettengesetz. Ein Gastbeitrag von Andreas Severin.

Die „Initiative Lieferkettengesetz“ hat es geschafft, ein breites Bündnis auf die Beine zu stellen. Das liegt am verspielten Vertrauen der Unternehmen. Einige Unternehmen haben sich der Initiative daher sogar angeschlossen.

Kunden wollen nicht mitschuldig werden. Der Staat soll es richten

Das gesellschaftliche Stimmungsbild ist so eindeutig wie widersprüchlich. Kunden wollen einerseits billig einkaufen, aber sie wollen auch nicht, dass der niedrigere Preis ihrer Kleidung, ihrer Lebensmittel oder gar der ihres künftigen klimaschonenden Elektroautos mit der Verletzung von Menschenrechten oder der Zerstörung der Umwelt einhergeht. Kunden sehen sich aber, das zeigen alle Untersuchungen, darin überfordert, Produkte in ihrer „ethischen“ Qualität zu beurteilen. Sie möchten einmal mehr auf den „Nanny-State“ vertrauen, der die Dinge für sie regelt, sei es über eine entsprechende Kennzeichnung oder, noch lieber, über eine den Hersteller oder Händler verpflichtende Gesetzeslage.

„Initiative Lieferkettengesetz“: Politiker unter Druck von allen Seiten

Ein breites Bündnis von mehr als 100 Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen hatte 2019 dem Unbehagen Stimme und politisches Gewicht verliehen und eine Initiative für eine entsprechende gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht.

Und es sind nicht nur die üblichen NGOs, die Druck machen. Mehr als 60 renommierte Unternehmen haben sich der Initiative angeschlossen und fordern ein Lieferkettengesetz – darunter Tchibo, Rewe, Nestlé und Alfred Ritter (Ritter Sport). Firmen, die sich jetzt schon an Standards halten, befürchten nämlich Wettbewerbsnachteile, wenn andere Unternehmen sich weiterhin diesen Standards straflos entziehen können.

Unternehmen haben Zeit und Vertrauen verspielt

Man fragt sich, wie es so weit kommen konnte. Richtig ist, dass die Unternehmen über die vergangenen zehn Jahre genügend Zeit hatten, Aufklärungsarbeit in der Lieferkette zu betreiben und ihre Steuerungsmöglichkeiten zu verbessern. Dafür müssen sie nicht einmal besonders sozial orientiert sein. Denn 70 Prozent der wirtschaftlichen Folgen von Sozial- und Umweltthemen entstehen in der Lieferkette (UN Global Compact / EY).

Diese betriebswirtschaftliche Erkenntnis sollte eigentlich ausreichen, sich dieser Aufgabe entschlossen anzunehmen. Wer in der Lage ist, zu komplexen Investitionsgütern quantitativ detaillierte Ökobilanzen erstellen zu lassen, sollte auch in der Lage sein, zumindest die qualitativen Risiken zu erkennen, wenn man Gefahr läuft zum Mitwirkenden an Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu werden. Nein, die zahlreichen Selbstverpflichtungen haben hier nicht funktioniert. Die Zeit, in der die Politik hingehalten wurde, gesetzgeberisch tätig zu werden, wurde nicht genutzt, um die Risiken in der Lieferkette einzuhegen.

Corona-Krise legt Schwächen in Lieferketten offen

Corona hat die unübersehbaren Schwächen in den Lieferketten schließlich wie unter einem Brennglas hervortreten lassen. Ganz offensichtlich hat die Verletzlichkeit der Lieferbeziehungen System, weil diese unter sehr eingeschränkten betriebswirtschaftlichen Kriterien entstanden sind. Menschenrechtsrisiken oder natürliche Ressourcen wurden bei Beschaffungsentscheidungen allzu oft nachrangig behandelt und als Risiko unterschätzt und nicht bewertet.

Selbst in der kürzlichen Befragung der Bundesregierung zur freiwilligen Sorgfaltspflicht konnten nur 455 der 2250 per Zufallsgenerator ausgewählten Unternehmen gültige Antworten auf die aktuelle Befragung übermitteln. Nein, die deutschen Unternehmen und Wirtschaftsverbände sahen hierbei nicht gut aus. Diese Nachlässigkeit wird Folgen haben. Denn die Bundesregierung setzt derzeit den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte” (NAP) um, der Folgendes vorsieht: Wenn weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis 2020 der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, werden „weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen” geprüft.

Was kein Gesetz leisten kann …

Es sieht also danach aus, als müssten Firmen jetzt neu in die Pflicht genommen werden, wenn durch ihr fahrlässiges Verhalten Menschen und Umwelt geschädigt werden. Und doch sind Zweifel angebracht, ob ein Gesetz außer einem immensen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand viel zu bewirken vermag. Die Lieferketten, um die es maßgeblich geht, sind hochkomplex und selbst für die beteiligten Akteure oft nicht lückenlos aufzuklären. Schon ein durchschnittliches, mittelständisches Unternehmen kann hier auf viele Tausend Zulieferer kommen, an denen wiederum ein Vielfaches an Unterlieferanten hängen. Wie weit möchte man bei Textilien zurückgehen? Bis zur ersten Fertigungsstufe? Bis zum Anbau der Baumwolle? Und warum wird ein mögliches Gesetz nur mit Blick auf Großunternehmen diskutiert, wenn der Löwenanteil des Handels von mittelständischen Firmen abgewickelt wird?

Man ahnt: Wer diese Realität über ein Gesetz erfassen möchte, läuft Gefahr, entweder einen zahnlosen Kompromiss für die Galerie zu zeugen, oder ein regulatorisches Monstrum in die Welt zu entsenden. Mehr noch: Ein schlechtes Gesetz könnte sogar die engagierteren und Compliance-orientierteren Unternehmen gegenüber denen im globalen Wettbewerb benachteiligen, die sich auch jetzt schon nicht um Menschenrechte und Umwelt scheren.

… vermag Reputation zu leisten

Dabei bräuchte es noch nicht einmal eines Gesetzes. Verlässlich dokumentierte und überprüfbare Transparenz, Ratings und die Drohung möglicher Reputationsverluste könnten hier wesentlich mehr zur Veränderung beitragen als es jedes national oder europäisch begrenztes Gesetz könnte. Immerhin hält die Geschichte genügend Beispiele dafür bereit, wie sehr Nachlässigkeiten in der Supply Chain ein Markenvertrauen beschädigen können.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Validierte Nachhaltigkeitsberichte können ein wesentlicher Baustein der Vertrauensbildung sein. Wer seinen Bericht an den Richtlinien der GRI orientiert, wird unweigerlich seine Lieferkette unter Risikoaspekten ausleuchten müssen. Die GRI Standards zu Beschaffungspraktiken (204), zur Umweltbewertung von Lieferanten (308) oder zur Sozialen Bewertung der Lieferanten (414) lassen keine Zweifel daran, welche Informationen hier gefordert sind, um aussagekräftig zu sein.

Ratings: Im Kapitalmarkt ist es schon etablierte Praxis und auch andere Stakeholder werden daran anknüpfen. Bei aller Heterogenität sind ESG-Ratings zum unverzichtbaren Instrument der Analysten bei der Beurteilung der Zukunftsfähigkeit von Unternehmen geworden. Third-Party-Assessments wie die von EcoVadis bilden zunehmend eine Bedingung für den Zugang zum Kapitalmarkt oder in das Lieferantenportfolio großer Unternehmen. Warum sollten solche Ratings nicht auch verstärkt die Grundlage für Aufträge der öffentlichen Hand oder in der Verbraucherlenkung bilden?

Transparenz  als Voraussetzung für Lieferkettenmanagement schafft öffentliches Vertrauen

Bleibt die Frage nach der Verlässlichkeit der im Reporting dokumentierten Angaben. Zur Absicherung der Compliance wird es natürlich Prüfungen und Audits geben müssen. Aber auch von den Prüfern wird hier mehr Initiative und Umsicht verlangt werden müssen, um die Realitäten hinter den Lieferverträgen zu erkennen. Es kann nicht sein, dass schon für den Prüfungslaien unübersehbare Lücken in der Darstellung von Governance-Strukturen, wie zum Beispiel Probleme bei der Kontrolle von Lieferketten, in Prüfberichten unerwähnt bleiben.

Wenn hier jeder seinen Job macht, steht zu erwarten, dass die Digitalisierung und das Internet hier zunehmend für öffentlich zugängliche Transparenz und Beteiligung sorgen werden. Lieferkettendaten können in Teilen heute schon über Blockchains abgesichert werden und die Prüfer wissen auch längst, wie sie die vorgefundenen Informationen auf Plausibilität hin abklopfen müssen.

Zu einem nationalen Gesetz wird es vermutlich nicht kommen, aber die Chancen stehen gut, dass es zu einem Lieferkettengesetz auf EU-Ebene kommt. Unternehmen täten gut daran, nun ihre Energie weniger in die Lobbyarbeit als in das Lieferkettenmanagement zu stecken.

Andreas Severin ist Managing Partner der auf Nachhaltigkeitskommunikation spezialisierten Kommunikationsberatung crossrelations brandworks GmbH. Er hat die Einführung der GRI-Guidelines für Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland begleitet und war im Bundesvorstand von Amnesty International.

Johannes Dähnert

CSO, Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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