
22. Dezember 2025
Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – das ändert sich mit dem neuen Gesetz
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Ziel des Gesetzes zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung?
- Wie verbessert das neue Gesetz den Datenaustausch zwischen Behörden?
- Verschärfte Mitwirkungspflichten für Unternehmen
- Verlängerte Aufbewahrungsfristen: Was gilt künftig?
- Relevante steuerliche Änderungen für Unternehmen
- Streitpunkte im Gesetzgebungsverfahren
- Unsere Einschätzung: Digitalisierung als Schlüssel in der Schwarzarbeitsbekämpfung
- Kontaktformular
Am 13. November 2025 wurde der Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom Deutschen Bundestag in der zweiten und dritten Lesung verabschiedet. Dieser Gesetzesentwurf soll nicht nur bestehende Strukturen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbessern, sondern auch eine grundlegende digitale und datengestützte Weiterentwicklung der bestehenden Verfahren ermöglichen. Mit dem neuen Schwarzarbeit-Gesetz 2025 schafft die Bundesregierung erstmals einen verbindlichen Rahmen für digitale Ermittlungsverfahren, automatisierte Datenanalysen und KI-gestützte Risikoprüfungen.
Was ist das Ziel des Gesetzes zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung?
Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage für den verstärkten Einsatz moderner Technologien, um die Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effizienter und präziser zu gestalten. Ein zentrales Element ist die Nutzung digitaler Prüfungs- und Ermittlungsmethoden, die auf umfangreiche Datenanalysen und Künstliche Intelligenz (KI) setzen. Der KI-Einsatz in der Schwarzarbeitsbekämpfung soll die Trefferquote bei Verdachtsfällen deutlich erhöhen und Prüfkapazitäten gezielter lenken.
Konkret bedeutet dies, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) künftig große Datenmengen systematisch auswerten kann, um risikobehaftete Unternehmen schneller zu identifizieren. Mithilfe von KI-Algorithmen werden verdächtige Muster und Auffälligkeiten in Echtzeit erkannt, was die Effizienz der Ermittlungen erheblich steigert.
Laut Schätzungen des Bundesfinanzministeriums entgehen dem Staat jährlich über 10 Milliarden Euro durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung – ein wesentlicher Treiber für die Modernisierung der FKS.
Wie verbessert das neue Gesetz den Datenaustausch zwischen Behörden?
Ein weiteres wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen der FKS und anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll und Steuerfahndung. Durch die Vernetzung der Behörden können Informationen schneller ausgetauscht werden, was zu einer schnelleren und präziseren Reaktion auf verdächtige Aktivitäten führt. Der behördenübergreifende Datenaustausch gilt als einer der zentralen Bausteine des Gesetzes. Künftig sollen relevante Daten aus Zoll-, Steuer- und Polizeibeständen automatisiert bereitgestellt werden können.
Die Bundesregierung hebt hervor, dass der verbesserte Datenaustausch zwischen Behörden und der Einsatz moderner Technologie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten werden, Steuerbetrug und illegale Beschäftigung noch effektiver zu bekämpfen. Außerdem sollen Doppelprüfungen vermieden und Ermittlungen beschleunigt werden.
Verschärfte Mitwirkungspflichten für Unternehmen
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes betrifft die Mitwirkungspflichten von Unternehmen und deren Beschäftigten. Insbesondere bei risikobehafteten Unternehmen sollen die Mitwirkungspflichten verschärft werden, um eine schnellere Aufdeckung von Verstößen zu ermöglichen. Dies betrifft auch die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege.
Verlängerte Aufbewahrungsfristen: Was gilt künftig?
Eine der zentralen Neuerungen des Gesetzes ist die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute sind künftig verpflichtet, Buchungsbelege für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahme eine bessere Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit von Finanztransaktionen, was die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität deutlich erleichtern soll.
Relevante steuerliche Änderungen für Unternehmen
Neben der Bekämpfung von Schwarzarbeit enthält der Entwurf auch steuerrechtliche Anpassungen, die für Unternehmen von Bedeutung sind. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken. Die Regelungen zur Vorsteueraufteilung sollen nunmehr präziser gefasst werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Aufteilung nach dem Flächenschlüssel (Verhältnis der Nutzflächen) vorrangig angewendet wird. In Fällen, in denen eine andere Aufteilungsmethode zu einem präziseren Ergebnis führt, soll diese ebenfalls zulässig sein.
Darüber hinaus wurde auf Anregung des Bundesrats eine Übergangsregelung zur Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung eingeführt. Diese betrifft insbesondere vor dem 1. Januar 2026 steuerbefreite Umsätze und sieht vor, dass diese bis zum 30. Dezember 2029 weiterhin gemäß der bisherigen Regelung behandelt werden.
Streitpunkte im Gesetzgebungsverfahren
Die Diskussion um den Gesetzentwurf war nicht ohne Kontroversen. Ein zentraler Streitpunkt betraf die Erweiterung der Befugnisse der Landesbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit. Während der Bundesrat eine solche Erweiterung der Befugnisse auf die Landesbehörden unterstützte, lehnte die Bundesregierung diese Forderung ab. In einer wichtigen Änderung des Gesetzes stimmte der Finanzausschuss jedoch einem Änderungsantrag zu, wonach die Landesbehörden ähnliche Befugnisse wie die FKS erhalten sollen, um gegen Schwarzarbeit vorzugehen. Mit der Gesetzesänderung wurden die FKS Befugnisse modernisiert und an die Anforderungen eines digitalen Arbeitsmarkts angepasst.
Unsere Einschätzung: Digitalisierung als Schlüssel in der Schwarzarbeitsbekämpfung
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung 2025 geht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt, um der fortschreitenden Digitalisierung und den neuen Herausforderungen im Kampf gegen Schwarzarbeit gerecht zu werden. Der verstärkte Einsatz von Datenanalyse und KI eröffnet neue Möglichkeiten, illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehung schneller zu erkennen und zu bekämpfen.
Die verschärften Mitwirkungspflichten und die verlängerten Aufbewahrungsfristen sind dabei klare Maßnahmen, um die Transparenz im Wirtschaftsverkehr zu erhöhen und die Verantwortlichen für Verstöße konsequent zur Rechenschaft zu ziehen. Der Gesetzentwurf ist ein Zeichen dafür, dass die deutsche Gesetzgebung zunehmend auf digitale und technologische Lösungen setzt, um den Herausforderungen einer modernen Wirtschaft zu begegnen. Es bleibt abzuwarten, wie die Praxis sich entwickeln wird und wie effektiv die neuen Regelungen gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung wirken können.
Haben Sie Fragen zum Thema Schwarzarbeit oder möchten Sie sich beraten lassen? Unser Steuerexperte Michael Simon unterstützt Sie gerne, nehmen Sie einfach Kontakt auf.



