BFH-Urteil 2025: Warum Stellplatzkosten den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens nicht mindern
Mit Urteil vom 9. September 2025 (Aktenzeichen VI R 7/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens tritt. Vom Arbeitnehmenden getragene Stellplatzkosten oder Garagenkosten mindern den geldwerten Vorteil aus der [...]















