Patentschutz in der EU_ Neues Patentgericht und Einheitspatent
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3. April 2023

Patentschutz in der EU: Neues Patentgericht und Einheitspatent

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Am 17. Februar 2023 stimmte Deutschland den Voraussetzungen für das Inkrafttreten eines einheitlichen europäischen Patentgerichts (EPGÜ) zu. Mit dem EPGÜ und der Einführung des EU-Einheitspatents machen wir einen Schritt in Richtung europaweitem Patentschutz. Das Patentgericht wird seine Tätigkeit am 1. Juni 2023 aufnehmen. Alle Infos zum EPGÜ und dem Europäischen Einheitspatent finden Sie hier.

Was ist das Einheitspatent?

In Zukunft steht das Einheitspatent als dritte Patentart, neben dem Erzeugnis- und dem Verfahrenspatent, zur Verfügung. Das wird das Immaterialgüterrecht weiter europäisieren, da es bislang an einem einheitlichen europäischen Schutzrechtstitel mangelt. Mit dem Einheitspatent können Erfinder:innen nun mit einem einzigen Antrag in bis zu 25 EU-Mitgliedsstaaten Patentschutz erhalten. Das ist möglich, wenn diese bereits ein europäisches Patent besitzen. Um dieses als Einheitspatent einzutragen, muss das Patent den gleichen Ansprüchen für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten genügen. Erfinder:innen stellen also einen Antrag auf einheitliche Wirkung.

Wie ist das Einheitliche Patentgericht aufgebaut?

Das Einheitliche Patentgericht ist eine supranationale europäische Gerichtsbarkeit. Diese setzt sich aus zwei Instanzen und einer Kanzlei zusammen. Die erste Instanz ist das Gericht und die zweite Instanz das Berufungsgericht. Während sich das Berufungsgericht in Luxemburg niederlässt, erstreckt sich das Gericht erster Instanz europaweit auf eine Zentralkammer sowie mehrere Regional- und Lokalkammern.

Welche Aufgaben übernimmt das Einheitliche Patentgericht EPGÜ?

Aktuell entscheiden nationale Gerichte und Behörden über Patentverletzungen und die Gültigkeit von Patenten. Das ist in Zukunft nicht mehr nötig. Denn die EU etabliert mit dem EPGÜ einen einheitlichen Patentschutz in Europa. Dies ermöglicht allen EU-Mitgliedstaaten ein einheitliches Verfahren bei Patentstreitigkeiten. Darunter fallen Patente nach dem europäischen Patentübereinkommen sowie die neuen EU-Einheitspatente. Das hat einige Vorteile: Es gibt keine parallelen Klagen in verschiedenen Ländern mehr und es stärkt die Rechtssicherheit in den verschiedenen Mitgliedstaaten.

EPGÜ: Welche Länder nehmen teil?

25 EU-Mitgliedstaaten haben das internationale Übereinkommen zur Schaffung unterzeichnet, wovon 17 Staaten zurzeit gebunden sind: 

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien.

Unsere Einschätzung

Das Einheitspatent bietet Erfinder:innen eine neue und attraktive Art, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Gleichzeitig wird ein internationales Patentgericht geschaffen, wodurch wir einen weiteren Schritt in Richtung Europäisierung machen. Es besteht jedoch weiterhin juristischer Klärungsbedarf für die Rechtspraxis und Wirtschaft.  Bei Fragen rund um das Patentrecht, sprechen Sie uns gerne an.

 

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