18. März 2021

Steuerstundungen in der Corona-Krise um drei Monate verlängert

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Bundesländer sind sich einig. Unternehmen müssen durch die Corona-bedingten Sorgen und Nöte entlastet werden. Demnach sollen Steuerstundungen weiter Abhilfe schaffen. Um ganze drei Monate soll sich die Frist für fällige Steuerzahlungen verlängern. Zinslose Steuerstundungen könnten bis zum 30. September 2021 gewährt werden. Wir informieren Sie ganz aktuell über die möglichen Schritte.

Die Möglichkeit der Steuerstundung war auch vorher schon ein gutes Mittel, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen in ihrer Liquiditätsnot zu entlasten.

Steuerstundungen in der Corona-Krise im vereinfachten Verfahren

Ende letzten Jahres wurde bereits ein BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2020 zu diesem Thema veröffentlicht. Darin hieß es, dass Steuerpflichtige besondere Stundungsregelungen beachten müssen. Die wirtschaftliche Situation muss nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ sein. Das bedeutet grundsätzlich, es müssen Corona-bedingt erhebliche Liquiditätseinbußen zu verzeichnen sein und Sie als Unternehmer:in müssen auch andere Maßnahmen ergriffen haben, um diese Liquiditätsschwierigkeiten in den Griff zu bekommen.

Bis wann können Steuerpflichtige Antrag auf Steuerstundung stellen?

Bis zum 31. März 2021 können Steuerpflichtige ihre Anträge auf Stundung der bis dato fälligen Steuern stellen. Diese Stundungen gewährt der Bund bis zum 30. Juni 2021. Darüber hatten wir auch berichtet.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun am 16. März 2021 angekündigt, diese Fristen um weitere drei Monate zu verlängern. Dementsprechend können Steuerpflichtige Anträge auf Stundung bis zum 30. Juni 2021 stellen. Eine zinslose Stundung wäre somit bis zum 30. September 2021 möglich.

Alle sind sich grundsätzlich darüber einig und so dürfte ein überarbeitetes und mit den Ländern abgestimmtes BMF-Schreiben mit zusätzlichen Details in Kürze veröffentlicht werden.

Unsere Einschätzung

Ein weiterer guter Schritt in die richtige Richtung. Die Verlängerung um drei Monate stärkt die Liquidität der Unternehmen. Allerdings stimmen wir dem Mittelstandsverband BVMW zu, dass weitergehende Maßnahmen besser gewesen wären.

Wichtig ist weiterhin, dass Sie als Unternehmer:in gestundete Steuerfälligkeiten trotzdem (irgendwann) zahlen müssen. Es handelt sich lediglich um einen Zahlungsaufschub unter vereinfachten Voraussetzungen. Die beschriebenen Regelungen sind Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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