15. März 2021

Überbrückungshilfe 2 noch bis zum 31. März beantragen: Alle Infos im Überblick

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Wollen Sie Überbrückungshilfe 2 beantragen? Dann können Sie das noch bis zum 31. März 2021 erledigen. Denn an diesem Tag endet die bereits schon einmal verlängerte Antragsfrist. Mit einer weiteren Verlängerung ist nicht zu rechnen.

Überbrückungshilfe 2 beantragen: Relevante Infos in der Übersicht

Wir hatten Ihnen die Grundzüge der Überbrückungshilfe 2 zum Start des Corona-Hilfsprogramms ausführlich erläutert.

Der Förderzeitraum umfasst die Monate September bis Dezember 2020. Relevante Umsatzeinbrüche in den Monaten April bis August 2020 müssen nachgewiesen werden, um bei Vorliegen weiterer signifikanter Umsatzrückgänge in den Monaten September bis Dezember 2020 eine 40- bis 90-prozentige Förderung von genau definierten Fixkosten auszulösen.

FAQ zur Überbrückungshilfe 2

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überarbeitet die FAQ zur Überbrückungshilfe 2 regelmäßig. Die aktuellste Überarbeitung stammt vom 1. März 2021.

Überbrückungshilfe 2 und das Beihilferecht

Zwischenzeitlich gab es im Rahmen der Überbrückungshilfe 2 verschiedenste Fragestellungen zum Beihilferecht. Deswegen griffen wir den letzten Stand, Wahlrecht zwischen den Beihilfetöpfen „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ und „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, in einem Blogbeitrag Anfang Februar auf.

Auch zum Beihilferecht in der Corona-Krise gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie FAQ heraus. Die aktuellste Version ist vom 3. März 2021. Die FAQ aktualisiert der Bund fortlaufend.

Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe 2

Wir hatten bereits am 5. März 2021 darüber berichtet, dass Unternehmen Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe 2 noch bis zum 31. Mai 2021 stellen können. Wichtig dabei ist aber, dass Unternehmen einen Erstantrag auf Überbrückungshilfe 2 fristgerecht bis zum 31. März 2021 stellen. Kontoverbindungen, die Unternehmen bei der Antragstellung falsch angegeben haben, können Sie noch bis zum 30. Juni 2021 ändern.

Betrugsverdacht bei den Corona-Hilfen

In der letzten Woche hatte der Bund die Abschlagszahlungen für die Corona-Hilfen vorübergehend gestoppt. Mittlerweile laufen die Abschlagszahlungen allerdings wieder. Hintergrund ist die Tatsache, dass es wie schon bei dem Soforthilfe-Programm mehrere Betrugstatbestände geben soll. Daher ermittelt die Staatsanwaltschaft. In den Medien war von „Millionenbetrug“ zu lesen. Es bleibt nun abzuwarten, bis die ersten Ermittlungsergebnisse vorliegen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen mit unserem Corona-Team für Fragen gerne zur Verfügung.

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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