20. Dezember 2021
Und Frieden (vor den Finanzbehörden) auf Erden
Inhaltsverzeichnis
Was klingt wie eine Zeile aus einem familienfreundlichen Weihnachtslied ist für die Finanzverwaltung NRW auch in diesem Jahr wieder gelebte weihnachtliche Praxis.
Konkret: Die Finanzverwaltung wahrt den weihnachtlichen Frieden und wird auch in diesem Jahr zur Weihnachtszeit nichts Belastendes unternehmen.
Die Finanzämter des Landes werden zwischen vom 17. bis zum 31. Dezember keine unliebsamen Überraschungen in Form von Prüfungsberichten oder gar Vollstreckungsmaßnahmen unter die Weihnachtsbäume legen. Eingeschlossen sind übrigens auch wir Angehörigen der steuerberatenden Berufe. Die verordnete Empathie ist nicht neu und eine seit längerem gelebte Tradition. Mit der Wahrung des Weihnachtsfriedens betreibt die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung eine ebenso willkommene wie praktische Imagepflege.
Unsere Einschätzung
Hosianna! Eine schöne Tradition zum Fest und ein Stück Menschlichkeit von der Verwaltung. Wir gehen davon aus, diese Praxis auch in anderen Bundesländern gelebt wird. Und für den Januar, wenn die Prüfbescheide bei Ihnen aufschlagen sollten: Sie wissen, wie Sie uns erreichen können.
Wir helfen gerne.