5. Mai 2021

Ungeregelte Unternehmensnachfolge oder Vermögensnachfolge: Gefahrenspektrum zwischen Erbschaftsteuer und Streitigkeiten 

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Welche Gefahren von einer ungeregelten Unternehmensnachfolge oder Vermögensnachfolge ausgehen und was Sie tun sollten, erfahren Sie aus aktuellem Anlass in diesem Beitrag.

Nachfolgeregelungen sind im privaten als auch unternehmerischen Bereich ein Thema, mit dem sich die wenigsten ausreichend beschäftigen. Gerne wird dieses Thema in jungen Jahren – damit ist die Altersgruppe zwischen 30 und 65 Jahre gemeint – als nicht akut oder noch nicht notwendig beiseite geschoben. Streitigkeiten zwischen den Erb:innen können eine Folge sein. Aber auch bei friedlichen Erbengemeinschaften können ungeahnt hohe Erbschaftsteuerbelastung resultieren – zwei Eruptionen, die Ihr Lebenswerk gefährden können.

Diese Folgen kann eine ungeregelte Nachfolge für Sie haben

Die beiden aufgeführten Folgen einer ungeregelten Nachfolge können auch parallel auftreten:

  • Der Nachlassschaden
    Die Erbschaftsteuerbelastung umfasst einen großen Teil des Nachlasses. Hier wird Ihr Lebenswerk massiv gefährdet, da im schlimmsten Fall ohne die Veräußerung von Nachlassgegenständen die Erbschaftsteuer nicht bezahlbar wäre.
  • Der Entwicklungsschaden
    Streitigkeiten zwischen den Erb:innen sorgen dafür, dass zum Beispiel Ihr Familienunternehmen eine mittel- bis langfristige Führungskrise oder sogar einen Imageschaden erleidet. Zudem können Energien dieser Streitigkeiten (auch im Privatvermögen) Ihren Nachlass auffressen. Die Möglichkeit der Weiterentwicklung oder des Fortbestehens Ihres Lebenswerks ist akut gefährdet.

Aktuelles Beispiel für einen Nachlassschaden durch ungeregelte Unternehmensnachfolge oder Vermögensnachfolge 

„Nach dem Tod des Industriellen Heinz Hermann Thiele dürften mehr als fünf Milliarden Euro Erbschaftsteuer anfallen. Das sei die wohl höchste bislang in Deutschland von Erb:innen gezahlte Steuer…“, so  berichten ntv.de und das Manager Magazin.
Es ist sicherlich nicht im Interesse des verstorbenen Herrn Thiele gewesen, dass sein Lebenswerk zu 5 Mrd. Euro dem Fiskus zufließt. In diesem Fall hat „nur“ ein Nachlassschaden stattgefunden, da genügend liquide Mittel für die Begleichung der Erbschaftsteuer vorlagen.
In der Regel ist es so, dass bei Familienunternehmer:innen das Vermögen fest im eigenen Unternehmen gebunden ist. Dabei ist es irrelevant, ob ein Nachlass von 1 Mio. Euro oder 15 Mrd. Euro vorliegt. Die anfallende Erbschaftsteuer muss dann zum Beispiel entweder fremdfinanziert werden oder aus dem Verkauf des (Teil-)Nachlasses beglichen werden.

Wir als Steuerberater:innen nehmen in solchen Fällen dann die schadensbegrenzende Rolle ein. Plakativ gesagt handelt es sich im Erbfall ohne (abgestimmte) Nachfolgeregelungen um ein verlustreiches Rückzugsgefecht.

Aktuelles Beispiel zum Entwicklungsschaden durch ungeregelte Unternehmensnachfolge oder Vermögensnachfolge

„Nach dem Tod von Ferdinand Piëch streiten sich die Nachkommen um sein Milliardenerbe. Mehrere Testamente, Stiftungen in Liechtenstein und angeblich verschwundene Wertgegenstände machen die Rechtslage kompliziert…“, schreibt das Handelsblatt.
Zwar wurden hier Regelungen im Vorfeld getroffen, aber der Streit der Erb:innen blieb dennoch nicht aus. In diesem häufig auftretenden Fall kann es sein, dass eine Abstimmung zwischen den einzelnen juristischen und steuerlichen Beratungsinstrumenten nicht erfolgte. Es lag damit kein abgestimmtes Gesamtkonzept vor.
Sowohl bei einer Überregulierung als auch bei einer Null-Regulierung des Nachlasses kann es nur zu einem Ergebnis kommen: Dem Entwicklungsschaden des Nachlasses.

Unsere Einschätzung

Die dramatischen Beispiele der letzten Tage zeigen deutlich, dass man zu Lebzeiten bestimmte Vorkehrungen treffen muss. Tun Sie dies nicht, ist Ihr Lebenswerk massiv gefährdet. Scheuen Sie nicht den Aufwand der gründlichen Überlegung, was Sie sich hinsichtlich Ihres Nachlasses oder Lebenswerks wünschen.
Wir begleiten Sie persönlich in der Findungsphase als auch in der juristischen und steuerrechtlichen Umsetzung aus einer Hand. Wir zeigen Ihnen auf, welcher Ihrer Wünsche rechtlich umsetzbar und steuerlich vorteilhaft ist. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung ,damit u.a. ein Nachlass- bzw. Entwicklungsschaden möglichst gering bleibt oder gar nicht erst entsteht. Ein abgestimmtes und zielführendes Gesamtkonzept ist unser Anspruch.

Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Akram Juja

Associate Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Master of Science, Leiter Unternehmens- und Vermögensnachfolge

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