23. November 2021

Verlängerung der Coronahilfen bis Ende März 2022 beschlossen

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Der Bund und die Länder wollen die Corona-Hilfen für Unternehmen erneut verlängern. Das haben die Teilnehmer:innen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 18. November 2021 beschlossen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Überbrückungshilfe 3 Plus, *die zur Überbrückungshilfe 4 wird. Statt Ende 2021 laufen die Hilfen nun erste Ende März 2022 aus. 

*Updates vom 25. November 2021

*Die noch geschäftsführend amtierenden Bundeswirtschaftsminister Altmaier (BMWi) und Scholz (BMF) haben sich auf eine Verlängerung der Coronahilfen verständigt. Neben der Übebrückungshilfe 4 wird ebenfalls die Neustarthilfe für Selbständige bis Ende März 2022 verlängert und Soloselbständige können bis Ende März 2022 weiterhin monatlich bis zu 1.500 Euro Zuschuss erhalten.

*Der Bund kündigt an, den von der EU bereitgestellten beihilferechtlichem Rahmen vollständig auszuschöpfen. Das bedeutet eine Anhebung der Förderhöchstgrenzen um 2,5 Millionen Euro.

Verlängerung der Corona-Hilfen aufgrund der der neuen coronabedingten Einschränkungen alternativlos

Grundsätzlich herrscht politisch zwar nicht überall politische Zustimmung zur Verlängerung. Das zumindest konnte man dem Handelsblatt vom 17. November 2021 entnehmen. Letztendlich wird die Verlängerung aber wohl Realität, da es aufgrund der neuen coronabedingten Einschränkungen der Wirtschaft kaum andere Möglichkeiten gibt.
*Die Regelungen der Überbrückungshilfe 3 Plus  werden im Rahmen der Überbrückungshilfe 4 grundsätzlich so beibehalten. Es gibt allerdings erleichterte Zugansvoraussetzungen für Aussteller:innen der Weihnachtsmärtke.

Erleichterte Zugansvoraussetzungen zur Überbrückungshilfe 4 für Aussteller:innen auf Weihnachtsmärkten

*Für Austeller:innen auf Weihnachtsmärkten wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss im Rahmen der Überbrückungshilfe 4 erleichtert. Zukünftig müssen sie einen Umsatzrückgang lediglich für einen Monat nachweisen.

EU gibt grünes Licht für Verlängerung des Temporary Framework bis 30. Juni 2022

Ein weiteres Problem war bislang die notwendige Einigung mit der EU, die einer Verlängerung des Temporary Framework (Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19) zustimmen muss. Das hat sie mit Änderung vom 18. November (veröffentlicht am 22. November 2021) nun aber getan. Damit dürfen die Hilfen über den 31. Dezember 2021 hinaus – und bis zum 30. Juni 2022 – gewährt werden.

Die Verlängerung beinhaltet ebenfalls inhaltliche Verbesserungen des Temporary Frameworks, denn es wurden die beihilferechtlichen Grenzen nochmals erhöht. Nun müssen diese in nationales Recht umgesetzt werden. *Heute hat die Bundessteuerberaterkammer bekannt gegeben, dass man sich mit dem BMWi darauf geeinigt hat, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 3 Plus vom 31. Dezember 2021 auf den 31. März 2022 zu verlängern. Damit gibt es drei weitere Monate für die Bearbeitung der Anträge. Und die Frist für die Schlussabrechnungen wird vom 30. Juni 2022 auf den 31. Dezember 2022 verlängert.

Unsere Einschätzung

Nach der Verschärfung der Regelungen 2G und 3G und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Einschränkungen ist eine Verlängerung der Corona-Hilfsprogramme richtig und gut.
Darüber hinaus  ist geplant, die derzeit geltenden vereinfachten Zugangsregelungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) entsprechend zu verlängern.
Aufgrund der weiterhin hohen wirtschaftlichen Belastung vieler Unternehmen in der immer noch anhaltenden Krise gibt es kaum andere Möglichkeiten.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über weitere Neuigkeiten.

Falls Sie Fragen haben, kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu!

 

Lars Rinkewitz

Prokurist, Steuerberater, Diplom-Kaufmann

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