Welche Alternativen gibt es zum Weihnachtsgeld?
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30. Oktober 2023

Welche Alternativen gibt es zum Weihnachtsgeld?

Kategorien: Steuerberatung

Alle Jahre wieder fragen sich Arbeitgeber:innen, ob es Alternativen zum Weihnachtsgeld gibt, bei denen sie Steuer- und Sozialversicherung sparen können. Die wichtigsten Informationen und Alternativen zum Weihnachtsgeld finden Sie hier.  

Rechtliche Voraussetzungen zum Weihnachtsgeld

Eine kleine Aufmerksamkeit als Alternative zum Weihnachtsgeld ist nur dann möglich, wenn nicht ohnehin ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Dieser Anspruch entsteht nicht nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. In manchen Fällen geht die Zahlungsverpflichtung des Weihnachtsgelds auch auf eine betriebliche Übung zurück, wenn vorausgegangene Zahlungen nicht mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt kombiniert wurden. 

Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld

Arbeitgeber:innen können die Inflationsprämie im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 an ihre Mitarbeitenden auszahlen. Sie kann die Form von Geld- oder Sachleistung annehmen und ist bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Arbeitnehmer:in steuer- und sozialversicherungsfrei. Wichtig zu beachten: Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden gibt es allerdings nicht. Die Zahlung kann also beispielsweise auch an Minijobber:innen ausgeschüttet werden. Die Inflationsprämie muss nicht zwingend als Einmalzahlung geleistet werden. Teilleistungen sind auch zulässig.

Sachleistungen statt Weihnachtsgeld

Für die Gewährung von Sachleistungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Grundsätzlich können Arbeitgeber:innen monatliche Sachbezüge bis zu einer Freigrenze von 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Zu diesen Sachbezügen zählen beispielsweise auch Gutscheine oder Geldkarten. Diese müssen jedoch zum Einkauf bei bestimmten Einzelhändler:innen berechtigen und es darf keine Möglichkeit bestehen, Bargeld abzuheben. Wenn ein Gutschein nur beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin im Austausch gegen selbst hergestellte oder vertriebene Waren eingelöst werden kann, kann der Rabattfreibetrag gewährt werden. 

Eine weitere Alternative ist die Überlassung eines beruflichen Tablets, Laptops oder Smartphones zur privaten Nutzung. Sowohl die Gerätekosten als auch die entstehenden Grund- und Verbindungsentgelte führen nicht zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn. Anders sieht es aus, wenn der PC oder das Notebook nicht nur überlassen, sondern übereignet werden. Hier besteht aber die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung mit 25 Prozent, wenn die Leistung zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt wird. 

Zusätzlicher Urlaubstag statt Weihnachtsgeld

Unternehmen können ihren Arbeitnehmer:innen auch mit der Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstages eine Freude machen. Mit einem zusätzlichen Urlaubstag zwischen den Jahren starten Arbeitnehmer:innen gut erholt ins neue Jahr. Alternativ kann auch ein frei wählbarer Urlaubstag gewährt werden.

Unsere Einschätzung

Grundsätzlich haben Arbeitgeber:innen Flexibilität bei der Wahl einer Alternative zum Weihnachtsgeld. Aber aufgepasst: Die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen sollten unbedingt geprüft werden, damit es nicht im Nachgang zu einer bösen Überraschung kommt. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Stephan Kollenbroich

Partner, Steuerberater, MBA

Meike Ringel

Steuerassistentin, LL.B.

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