Risikomanagement / Compliance-Management
Risiken frühzeitig erkennen, um entsprechende Prävention betreiben zu können. Die Einhaltung geltender Vorschriften sicherstellen, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Risikomanagementsysteme
Das Aktiengesetz verpflichtet den Aufsichtsrat dazu sich im Rahmen seiner allgemeinen Überwachungsaufgabe mit dem Risikomanagement seiner Gesellschaft zu befassen. Für Unternehmen des Mittelstands, die in anderen Rechtsformen organisiert sind, kann die Implementierung eines strukturierten Systems zur Risikofrüherkennung und Prävention ebenfalls sinnvoll sein.
Das Risikomanagement umfasst die Beurteilung, Bewältigung und Kommunikation, wobei die Beurteilung die Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken umfasst.
Das Management von Risiken setzt zunächst deren Identifizierung voraus. Problematisch kann dabei sein, dass verschiedene Individuen ein und dasselbe Risiko unterschiedlich (selektiv) wahrnehmen. Wird ein Risiko gar nicht erst erkannt, dann kann es auch nicht bewältigt werden.
Die Hauptaufgabe eines Risikomanagementsystems ist daher zunächst die objektive Wahrnehmung von Risiken sicherzustellen.
Compliance Management Systeme
Aufgabe des Compliance Management ist es sicherzustellen, dass eine Organisation regelkonform arbeitet. Dies umfasst die Einhaltung rechtsverbindlicher aber auch ethischer Regeln.
Die Einrichtung entsprechender Strukturen und Prozesse im Unternehmen soll gewährleisten, dass alle Vorschriften, die für eine Organisation relevant sind auch beachtet werden. Des Weiteren ist die Etablierung einer entsprechenden Compliance-Kultur im Unternehmen von besonderer Bedeutung.
Hierdurch werden die Mitarbeiter und Führungskräfte dazu ermutigt bestehende Regeln einzuhalten und auf Umstände hinzuweisen, die mit den geltenden Gesetzen oder ethischen Maßstäben nicht vereinbar sind.
Was können RMS und CMS in mittelständischen Unternehmen leisten?
Die Implementierung eines RMS und CMS bieten die Chance wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Risiken aus Gesetzverstößen oder der Verletzung ethischer Grundsätze zu vermeiden. Darüber hinaus bieten sie aber auch die Möglichkeit zur Enthaftung oder zumindest Minderung einer Sanktion durch ein Gericht.
Entsprechendes gilt in Steuerangelegenheiten. Die Implementierung eines TAX-CMS wirkt sich ebenfalls sanktionsmindernd aus.
Unser Beratungsangebot
Wir unterstützen sie in allen Fragen der Umsetzung entsprechender Systeme in ihrem Unternehmen. Darüber hinaus bieten wir die Prüfung nach IDW PS 980 (Compliance Managementsysteme) und nach IDW PS 981 (Risikomanagementsysteme) an.