Faktische Fristverlängerung: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026
Nun also doch – die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat am 19.12.2025 bestätigt: Für die Offenlegung der Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2024 wird faktisch eine Fristverlängerung gewährt. Was bedeutet die Fristverlängerung konkret für die Offenlegung der Jahresabschlüsse? Gesetzliche Frist: 31.12.2025 bleibt bestehen. Faktische Frist: Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB werden erst nach Mitte [...]















