Weihnachtsfrieden 2023: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage
© Jacob Lund / Adobe Stock

18. Dezember 2023

Weihnachtsfrieden 2023: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage

Kategorien: Unkategorisiert

Weihnachtsfrieden klingt wie eine Zeile aus einem bürgerfreundlichen Weihnachtslied und ist doch für viele Finanzverwaltungen wie in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr wieder gelebte vorweihnachtliche Praxis. Welche Finanzämter mitmachen und was so friedlich daran ist, erfahren Sie hier.

Weihnachtsfrieden: Keine belastenden Maßnahmen rund um die Feiertage

Einige Finanzverwaltungen wahren den weihnachtlichen Frieden und werden auch in diesem Jahr zur Weihnachtszeit keine belastenden Schreiben versenden oder Maßnahmen unternehmen.

Die Finanzämter werden keine unliebsamen Überraschungen unter die Weihnachtsbäume von Privatpersonen, Selbstständigen und Unternehmen legen. Eingeschlossen sind übrigens auch wir Angehörige der steuerberatenden Berufe. Die verordnete Empathie ist nicht neu und eine seit längerem gelebte gute Tradition. Mit der Wahrung des Weihnachtsfriedens betreibt die Finanzverwaltung eine ebenso willkommene wie praktische Imagepflege.

Welche konkreten Maßnahmen werden für den Weihnachtsfrieden ausgesetzt?

  • Vorladungen zum Finanzamt
  • Anmahnungen von Steuern oder anderen Abgaben
  • Vollstreckungshandlungen
  • Festsetzung oder Androhung von Zwangsgeldern
  • Außenprüfungshandlungen

Welche Finanzämter wahren bisher offiziell den Weihnachtsfrieden?

  • Hessen vom 20. bis 31. Dezember 2023
  • NRW vom 17. bis 31. Dezember 2023
  • Thüringen vom 16. bis 26. Dezember 2023

Unsere Einschätzung

Hosianna! Eine schöne Tradition zum Fest und ein Stück Menschlichkeit von der Verwaltung. Wir gehen davon aus, dass diese Praxis auch noch in anderen Bundesländern gelebt wird. Für den Januar, wenn die Prüfbescheide bei Ihnen aufschlagen sollten: Sie wissen, wie Sie uns erreichen können. Wir helfen gerne.

Tags

Expert:innen zu diesem Thema

Keine passenden Personen gefunden.

Das könnte Sie auch interessieren

  • Viele Arztpraxen bieten sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) an, die von den Patient:innen selbst bezahlt werden – oft auch in bar. Was auf den ersten Blick nach einer einfachen Abrechnung aussieht, kann aus steuerlicher Sicht jedoch zu einem echten Stolperstein werden. [...]

    Lars Rinkewitz

    05. Aug. 2025

  • Das “30%-Ruling” ist eine steuerliche Sonderregelung der niederländischen Finanzverwaltung, die für bestimmte ausländische Arbeitnehmende gilt, die in die Niederlande entsendet oder neu eingestellt werden. Hierdurch sollen insbesondere ausländische Fachkräfte angeworben werden. Die Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, 30 % des Bruttolohns [...]

    Meike Ringel

    06. Aug. 2025

  • Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen unterliegen besonderen steuerlichen Anforderungen.  Außensteuergesetz: Was versteht man unter dem Fremdvergleichsgrundsatz?  Das Außensteuergesetz (AStG) verlangt, dass solche Vereinbarungen unter Bedingungen abgeschlossen werden, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten abgeschlossen werden würden – dem sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz. Vereinbarungen, [...]

    Magnus Petter

    08. Juli 2025