
11. November 2025
Wann und wie stellt man einen Insolvenzantrag?
Inhaltsverzeichnis
Ein Insolvenzantrag darf nur gestellt werden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Der Antrag ist der erste Schritt in ein geordnetes Insolvenzverfahren. Oft ist die Insolvenz die letzte Chance für Unternehmen, sich aus einer finanziellen Krise zu befreien. Doch wann genau muss ein Insolvenzantrag gestellt werden? Und wie verläuft das Insolvenzverfahren?
Welche Insolvenzgründe gibt es?
Die Insolvenzordnung (InsO) sieht drei Insolvenzgründe vor:
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
- drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
- Überschuldung (§ 19 InsO)
Juristische Personen wie GmbHs oder AGs sind gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.
Warum ist der richtige Zeitpunkt für den Insolvenzantrag entscheidend?
Die rechtzeitige Antragstellung schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen. Eine verspätete Anmeldung kann als Insolvenzverschleppung gewertet werden.
Jedoch ist auch eine zu frühe Antragstellung problematisch. Wenn ein Unternehmen noch sanierungsfähig ist oder lediglich vorübergehende Liquiditätsengpässe bestehen, kann ein vorschneller Insolvenzantrag unnötig Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und Finanzierungspartnern zerstören. Zudem kann er die Chancen auf eine außergerichtliche Sanierung oder eine erfolgreiche Restrukturierung erheblich mindern.
Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Den Antrag auf Insolvenz sollte ein Unternehmen dann stellen, wenn eine drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv festgestellt wurde und keine realistische Aussicht mehr besteht, diese kurzfristig zu beseitigen. Eine fundierte betriebswirtschaftliche Analyse und ggf. die Einbindung externer Berater sind in dieser Phase besonders wichtig.
Zahlungsunfähigkeit: Sie liegt vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Eine Liquiditätslücke von mehr als 10 % über einen Zeitraum von drei Wochen gilt als Indiz.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Diese besteht, wenn ein Unternehmen voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Dieser Prognosezeitraum ist entscheidend für die Bewertung. Wichtig ist hier, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Antragsrecht und keine Pflicht darstellt.
Überschuldung: Sie liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist überwiegend wahrscheinlich. Dies wird durch eine positive Fortbestehensprognose, welche die Zahlungsfähigkeit für die nächsten 12 Monate aufzeigt.
Verfahren zur Insolvenzanmeldung: Welche Pflichten und Fristen sind zu beachten?
Die Antragspflicht gilt für Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften. Die Fristen sind nach § 15a Abs. 1 Satz 2 InsO klar geregelt:
- 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit
- 6 Wochen bei Überschuldung
Der Antrag muss beim zuständigen Insolvenzgericht schriftlich eingereicht werden, idealerweise mit einem vollständigen Gläubigerverzeichnis, einer Vermögensübersicht und ggf. einem Sanierungsplan.
Wie eine rechtzeitige Beratung helfen kann, Insolvenz zu vermeiden oder richtig zu managen
Ein Insolvenzantrag darf nicht leichtfertig gestellt werden. Es muss ein nachweisbarer Insolvenzgrund vorliegen. Unternehmen sollten frühzeitig eine betriebswirtschaftliche Analyse durchführen oder externe Beratung in Anspruch nehmen.
Praktische Tipps für die Antragstellung:
- Liquiditätsstatus regelmäßig prüfen: Frühwarnsysteme einführen, um drohende Zahlungsunfähigkeit zu erkennen und frühzeitig gegenwirken zu können.
- Sanierungsoptionen prüfen: Schutzschirmverfahren oder Eigenverwaltung können Alternativen zur klassischen Insolvenz sein.
- Professionelle Begleitung: Spezialisierte Unternehmensberater helfen bei der passgenauen Antragstellung und der professionellen Verfahrensbegleitung.
Insolvenz als Chance begreifen – unsere Einschätzung
Ein Insolvenzantrag ist kein Scheitern, sondern oft der Beginn eines Neuanfangs. Wer rechtzeitig handelt, kann sein Unternehmen restrukturieren und langfristig erhalten.
Sie haben Fragen zum Insolvenzrecht? Unsere Experten Bernhard Görg oder Martin Borner unterstützen Sie bei allen Ihren Anliegen. Nutzen Sie die Möglichkeit und nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.





