Steuerliche Neuerungen 2026 – Grundfreibetrag, Kindergeld, Mindestlohn & mehr - Geldmünzen, Rechner und Bauklötze mit der Schrift TAX 2026
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15. Januar 2026

Steuerliche Neuerungen 2026: Alle wichtigen Änderungen für Privatpersonen und Unternehmen

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Inhaltsverzeichnis

Das Jahr 2026 bringt zahlreiche steuerliche Neuerungen, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Dazu zählen Anpassungen beim Grundfreibetrag, beim Einkommensteuertarif, beim Kindergeld sowie Änderungen für Arbeitnehmende, Rentner:innen und die Gastronomie.
Im folgenden Überblick fassen wir die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 kompakt zusammen.

Erhöhung des Grundfreibetrags und der Einkommensteuertarife

Einer der wichtigsten Änderungen betrifft den Grundfreibetrag (Existenzminimum), also den Betrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Ab 2026 wird dieser auf 12.348 Euro angehoben.  

Im Rahmen der Steuerreform 2026 wird auch der Einkommensteuertarif angepasst. Dies bedeutet, dass eine Anzahl von Steuerpflichtigen in den niedrigeren Steuersatzbereichen bleibt, was zu einer spürbaren Entlastung führen dürfte. 

Höheres Kindergeld und Anhebung des Kinderfreibetrags

Familien mit Kindern dürfen sich über eine Erhöhung des Kinderfreibetrags freuen. Ab 2026 beträgt dieser 6.828 Euro pro Kind (vorher 6.672 Euro). Dies sorgt dafür, dass Familien in der Steuererklärung von einer höheren Steuerermäßigung profitieren können. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergibt sich bei Eheleuten ein Gesamtbetrag von 9.756 € pro Kind.  

Das monatliche Kindergeld wird ab Januar 2026 von 255 Euro auf 259 Euro angehoben.  

Mindestlohn 2026 steigt – höhere Minijob-Grenze  

Ab 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Auch die am Mindestlohn gekoppelte Minijob-Grenze für geringfügig Beschäftigte steigt. Ab 2026 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro pro Monat  (2025: 556 Euro) .  

Pendlerpauschale 2026: Einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Die Entfernungspauschale (oder auch Pendlerpauschale) für Arbeitnehmende wird ab Januar 2026 einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht. Bislang galt der Satz von 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Diese Änderung zielt insbesondere darauf ab, die Steuererleichterungen für Pendler:innen zu verbessern, angesichts der steigenden Kraftstoffpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten.   

Aktivrente 2026: Steuerfreies Einkommen für arbeitende Rentner 

Ab 2026 können Rentner:innen von der sogenannten Aktivrente profitieren. Wer im Alter, also konkret über die Regelaltersgrenze hinaus, weiterarbeitet, kann 2.000 Euro steuerfrei im Monat verdienen. Die Aktivrente gilt für Arbeitnehmer:innen, jedoch nicht für Selbständige oder Beamte.  

Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt ab 2026

Mit Wirkung zum 01.01.2026 gibt es in Deutschland eine Anpassung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie. Dieser sinkt von 19 % auf 7 %, jedoch lediglich für Speisen und nicht für Getränke. Von dem ermäßigten Umsatzsteuersatz profitieren neben den klassischen Betrieben wie z. B. Restaurants auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel. Auch für Cateringdienstleister und auch für Verpflegungen in Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäusern gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz.  

Wichtiger Hinweis: Abgabefrist Steuererklärung 2025 

  • Abgabefrist ohne Steuerberater:in: 31.07.2026 
  • Mit Steuerberater:in: verlängert bis 28.02.2027 

Unsere Einschätzung: Steuerliche Neuerungen 2026 frühzeitig nutzen  

Die steuerlichen Änderungen 2026 bringen zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmende, Familien, Rentner:innen und Unternehmen. Höhere Freibeträge, Entlastungen bei der Einkommensteuer und neue Förderungen bieten erhebliche Sparpotenziale. 

Wer sich frühzeitig informiert und gut vorbereitet in die Steuererklärung startet, kann von den neuen Regelungen optimal profitieren.

Die Unterstützung durch eine:n Steuerberater:in kann dabei helfen, alle Vorteile rechtssicher auszuschöpfen. Sprechen Sie uns gern an.

 

 

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