
22. Januar 2026
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge: Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen beim Kauf von Elektrofahrzeugen von einer besonders attraktiven steuerlichen Regelung profitieren: der sogenannten Turboabschreibung. Doch das ist nicht alles – kürzlich hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auch eine Klarstellung zur degressiven Sonderabschreibung für gebrauchte Elektrofahrzeuge veröffentlicht.
Beide Regelungen bieten Unternehmen enorme steuerliche Vorteile und fördern gleichzeitig den Umstieg auf umweltfreundliche Mobilität. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die verschiedenen steuerlichen Möglichkeiten und wie Unternehmen diese optimal nutzen können.
Für welche Fahrzeuge gilt die Sonderabschreibung?
Seit Juli 2025 ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die Unternehmen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen im Betriebsvermögen unterstützt. Die Turboabschreibung ermöglicht es, im Jahr der Anschaffung 75% der Kosten eines neuen Elektrofahrzeugs abzuschreiben, was eine enorme Steuererleichterung darstellt. In den Folgejahren sinken die Abschreibungssätze schrittweise: 10% im zweiten Jahr, 5% im dritten Jahr, 3% im vierten Jahr und 2% im fünften Jahr.
Diese Sonderabschreibung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Hierzu zählen Pkw, Elektronutzfahrzeuge, Lkw und Elektrobusse. Hybridfahrzeuge sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Wichtig zu beachten ist, dass diese Abschreibung nur für Fahrzeuge gilt, die dem Betriebsvermögen zugeordnet sind, und dass sie nicht mit anderen Sonderabschreibungen, wie der 40-prozentigen Sonderabschreibung nach § 7g EStG, kombiniert werden kann.
Gilt die Sonderabschreibung auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge?
Doch nicht nur für Neuwagen gibt es steuerliche Vorteile. Im November 2025 hat das BMF eine wichtige Entscheidung getroffen: Die degressive Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge gilt nicht nur für Neuwagen, sondern auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Diese Klarstellung war eine zentrale Forderung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und bietet Autohäusern und gewerblichen Steuerpflichtigen zusätzliche Möglichkeiten, von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren.
Das bedeutet konkret: Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, können von der Turboabschreibung profitieren. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge dem Betriebsvermögen des Unternehmens zugeordnet werden. Für Fahrzeuge im Umlaufvermögen ist die Sonderabschreibung ausgeschlossen.
Welche wirtschaftlichen Vorteile bietet die Turboabschreibung für Unternehmen?
Für Unternehmen bedeutet diese Regelung eine erhebliche steuerliche Entlastung. Die Möglichkeit, sowohl neue als auch gebrauchte Elektrofahrzeuge von der Turboabschreibung profitieren zu lassen, bietet Unternehmen die Chance, ihre Flotten schnell und kostengünstig auf Elektromobilität umzustellen. Gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, die möglicherweise nicht sofort in eine gesamte neue Elektroflotte investieren können, eröffnet die Möglichkeit, gebrauchte E-Fahrzeuge zu steuerlich begünstigten Konditionen anzuschaffen, eine attraktive Alternative.
Wie wirkt sich die Turboabschreibung steuerlich in der Praxis aus?
In der Praxis führt die Turboabschreibung vor allem zu einer deutlichen Steuerstundung im Anschaffungsjahr und verbessert kurzfristig die Liquidität des Unternehmens. Das BMF kündigte an, in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein ergänzendes Anwendungsschreiben zu veröffentlichen. Dieses soll weitere Fragen zur Anwendung der Sonderabschreibungen klären und eine einheitliche, rechtssichere Umsetzung der Regelung sicherstellen. Unternehmen können sich also auf eine verbindliche und bundesweit einheitliche Handhabung der Sonderabschreibung verlassen.
Unsere Einschätzung: Steuerliche Förderung von Elektromobilität im Unternehmen
Die steuerlichen Regelungen zur Turboabschreibung bieten Unternehmen einen starken Anreiz, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen. Die Möglichkeit, sowohl neue als auch gebrauchte Fahrzeuge zu steuerlich begünstigten Konditionen zu erwerben, stellt einen erheblichen Vorteil dar. Unternehmen, die ihre Flotten umstellen oder erweitern möchten, können von den attraktiven Abschreibungsmöglichkeiten profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität leisten.
Die Steuererleichterungen stellen nicht nur eine finanzielle Entlastung dar, sondern sind auch ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft. Unternehmen sollten die Möglichkeiten der Turboabschreibung genau prüfen und frühzeitig strategisch planen, um von diesen Vorteilen optimal zu profitieren.
Haben Sie Fragen zu Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge? Unser Experte Michael Simon unterstützt Sie gerne, nehmen Sie einfach Kontakt auf.




