9. Februar 2021

Unser Brief an das BMWi: Es braucht eine konkrete Ausgestaltung des beihilferechtlichen Wahlrechts

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Inhaltsverzeichnis

Aufmerksame Leser:innen haben sicherlich schon bemerkt, dass wir das Wahlrecht für den Beihilfetopf bei der Überbrückungshilfe 2 ausdrücklich begrüßen. Hier gibt es von unserer Seite allerdings ein erhebliches „ABER“. Mit der konkreten Ausgestaltung dieses Wahlrechts sind wir nicht glücklich.
Deshalb haben wir dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Brief geschrieben und stellen aus Perspektiver prüfender Dritter dar, wieso es eine konkrete Ausgestaltung des beihilferechtlichen Wahlrechts braucht. 

Wieso wir den Brief an das BMWi schreiben

Wir tun das ausdrücklich nicht, um „die Politik“ zu schelten. Diesen Schritt gehen wir einzig und allein zum Schutz unserer Mandantinnen und Mandanten. Die Ausgestaltung des beihilferechtlichen Wahlrechts muss endlich konkretisiert werden. Die derzeitige Situation ist ernst – und vor allem im Detail ungeklärt. Genau deshalb weisen an dieser Stelle auf ein Problem hin und bieten unsere Hilfe an.

Denn der Grat zwischen korrekt beantragter Corona-Hilfe und versuchtem Subventionsbetrug ist zu schmal. Daher unsere Bitte an das BMWi zur ausdrücklichen Klarstellung im Sinne unserer Mandantschaft und den prüfenden Dritten aus der Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung.

Unser Brief an das BMWi im Wortlaut

Um die Kommunikation mit dem BMWi für Sie transparent zu machen, stellen wir Ihnen unseren Brief an das BMWi als Download zur Verfügung.

Unsere Einschätzung 

Sobald wir eine Antwort des BMWi erhalten, erfahren Sie hier mehr. Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass das gut gemeinte Wahlrecht noch richtig ausgestaltet wird. Richtig ausgestaltet bedeutet: Ohne Interpretationsspielraum im Nachgang.

Es ist wichtig, die Überbrückungshilfe 2 so zu konzipieren, dass alle Details im Voraus bekannt sind. So gibt es im Nachgang keine Überraschungen. Das sollte im Interesse aller Parteien sein. Dafür setzen wir uns ein!

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne bei unseren Expertinnen und Experten.

 

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